Unfall im Ausland - was Sie jetzt tun müssen

Mit 80 Sachen um den Triumphbogen in Paris gedüst, einen genüsslichen Blick auf die Champs Elysees geworfen und - rummms. Schon ists passiert: Autounfall im Urlaub. Damit die Versicherung im Schadensfall zahlt und Sie keinen Ärger mit den Behörden kriegen, hier ein paar Tipps:

 

  • Als Erstes: Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten und eventuell einen Rettungswagen rufen.
  • Rufen Sie in jedem Fall die Polizei.
  • Beweise sichern: Unfallskizze zeichnen, Unfallstelle und -schäden fotografieren, Personalien von Zeugen notieren.
  • Fahrzeug- und Versicherungsdaten (Name, Anschrift des Haftpflichtversicherers und Nummer des Versicherungsscheins) mit dem Unfallgegner austauschen.
  • Wenn nötig Personalien von Zeugen notieren.
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben lassen. Formulare gibt's bei Versicherungen und Automobilclubs.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen, und gestehen Sie auf keinen Fall die Schuld am Unfallort ein.
  • Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen.
  • Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung.
  • Vorsicht vor windigen Unfallhelfern, die Sie unbedingt in eine bestimmte Werkstatt abschleppen wollen.
  • Ordern Sie nicht gleich einen Mietwagen. In den meisten Ländern übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten nur, wenn der Wagen beruflich gebraucht wird - nicht im Urlaub.
  • Wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind, müssen Sie sofort die Mietwagenfirma informieren. Auf keinen Fall selbst abschleppen oder reparieren lassen.

Länderbesonderheiten:

Belgien: Mit Kostenvoranschlag gegnerische Versicherung auffordern, den Schaden innerhalb von acht Tagen zu begutachten.

Dänemark, Kroatien, Schweden und Tschechische Republik: Schaden immer von gegnerischer Versicherung prüfen lassen - sonst gibt es hinterher kein Geld.

Frankreich und Italien: Versicherer, Policenummer und -gültigkeit von Plakette an der Windschutzscheibe abschreiben.

Österreich: Polizei nimmt Unfälle mit Sachschaden nicht auf. Darum sind Zeugen wichtig.

Spanien: Unbedingt noch vor Ort einen Anwalt einschalten.

 

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