Unfall im Ausland - was Sie jetzt tun müssen | |
Mit 80 Sachen um den Triumphbogen in Paris gedüst, einen genüsslichen Blick auf die Champs Elysees geworfen und - rummms. Schon ists passiert: Autounfall im Urlaub. Damit die Versicherung im Schadensfall zahlt und Sie keinen Ärger mit den Behörden kriegen, hier ein paar Tipps:
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Länderbesonderheiten: Belgien: Mit Kostenvoranschlag gegnerische Versicherung auffordern, den Schaden innerhalb von acht Tagen zu begutachten. Dänemark, Kroatien, Schweden und Tschechische Republik: Schaden immer von gegnerischer Versicherung prüfen lassen - sonst gibt es hinterher kein Geld. Frankreich und Italien: Versicherer, Policenummer und -gültigkeit von Plakette an der Windschutzscheibe abschreiben. Österreich: Polizei nimmt Unfälle mit Sachschaden nicht auf. Darum sind Zeugen wichtig. Spanien: Unbedingt noch vor Ort einen Anwalt einschalten.
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