Wohnwagen

Wie auch bei den Reisemobilen eröffnet sich den Interessen für einen Caravan ein schier endloses Angebot an Modellen und Typen.

Welcher Caravan ist der Richtige für mich ?

Dies ist ein häufig gestellte Frage. So beginnt zunächst die Auswahl der verschiedenen Aufbauarten, die sich zunächst in vier Gattungen einteilen lassen. Nämlich in Falt-, Klapp-, Hub- oder starrer Caravan.

Wobei wir uns auch hier nur auf die letzt genannten in unseren Ausführungen beschränken wollen, da sie in der Gunst der Käufer und Interessenten den größten Anteil besitzen und auch im klassischen Sinn dem Reiseanhänger entsprechen.

Den größten Anteil des Angebotes nehmen natürlich die starren Caravans ein. In dieser Kategorie
der Wohnwagen kann man
grundsätzlich von drei Typen sprechen,
nämlich die Einsteiger-, Komfort- (oder Familien-) und Luxusklasse.

 

Bei der Einsteiger Klasse sind Anhänger zu nennen von einem zul.Gesamtgewicht von 800 bis 1200 kg , sowie einer Aufbaulänge von etwa 5 Metern.

Die Komfortklasse reicht über das gesamte Spektrum ebenso wie die Luxusklasse, vom Reisecaravan bis hin zum doppelachsigen Caravan.

 
Immer ausgereifter und perfekter werden die Grundrisse bei den Caravans. Da ist Platz in der kleinsten Hütte.

Bei der Auswahl des richtigen Caravans sollten allerdings einige Punkte berücksichtigt werden:

· Zulässige Anhängelast des Zugwagens beachten. Sie finden sie im Fahrzeugschein bei Position 28.

· Auch die Kinder werden größer. Denken Sie bei der Grundriss-Auswahl weitsichtig.

· Achten Sie auf ausreichend Zuladekapazität.

Vor dem Kauf sollten Sie außerdem beachten, ob die neu eingeführte Tempo-100-Regelung möglich ist. Hierbei sind allerdings ein paar Punkte zu erfüllen, die von einem Sachverständigem geprüft werden (TÜV oder Dekra). Diese Bescheinigung wird dann bei der Zulassungsstelle vorgelegt, um den Eintrag in den Fahrzeugschein vorzunehmen. Sie bekommen dann zwei Plaketten, eine für den Pkw (Frontscheibe) und eine für den Caravan (Rückseite).

Diese Ausnahmeverordnung (§ 18, Absatz 5, Nr.1 der StVO) gilt dann allerdings auch nur für dieses Gespann. Ein Tausch zwischen den Fahrzeugen ist nicht möglich.

Folgende Punkte müssen erfüllt sein:

· Das Zugfahrzeug (bis max. 3,5 Tonnen) muss mit ABS ausgerüstet sein.

· Die Reifen des Caravans dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (0-100km/h) entsprechen.

· Der Caravan muss mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern (Stoßdämpfern) ausgestattet sein.

· Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf höchstens 80 Prozent der Leermasse des Zugwagens betragen.

Ein Rechenbeispiel:

Wiegt der Zugwagen leer 1320 kg (Golf Variant TDI 66kW), darf der Caravan ein Gesamtgewicht von maximal 1056 kg nicht überschreiten. Bei Tempo 80, kann das gleiche Fahrzeug jedoch 1300 kg bei 12% Steigung an den Haken nehmen.

Wie auch beim Reisemobil sollte man beim Zubehör darauf achten, was fehlt und was man dringend haben sollte. Und auch hier gilt: jedes weitere Extra geht auf Kosten der Zuladung.

Ein Ausweg hierbei ist die Auflastung (Erhöhung des zul. Gesamtgewichtes um 100-200 kg), die für die meisten Modelle mit angeboten wird. Wichtig sind auch die Garantieleistungen der einzelnen Hersteller. Grundsätzlich gelten für das Fahrwerk und die Einbauten, wie Kühlschrank, Heizung und Pumpen 24 Monate. Unterschiede gibt es allerdings bei der Dichtheitsgarantie für den Aufbau.

Werden all diese Dinge berücksichtigt, ist man vor bösen Überraschungen weitgehend sicher.

 
zurück zum Camping Guide