Tipps vor Fahrtantritt

Sicherheit im Caravan oder Reisemobil

1) Technischer Zustand des Fahrzeugs

wie bei Pkw: Lichtanlage, Hupe, Einstellung der Außenspiegel, Betriebsflüssigkeiten

2) Beladung

· zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten

· Wiegen des Fahrzeugs (Waage als Zubehör oder öffentliche Waage) oder der einzelnen Ladungen (Haushaltswaage),

· Packliste mit Gewichten hilft für künftige Reise. Wasser und Flüssiggas nicht vergessen

· richtige Verteilung der Beladung

· Caravan: schweres Gut in Achsnähe unten

· Stützlast ausschöpfen, doch nicht überschreiten (Personenwaage oder Stützlastwaage): Deichsel waagerecht, am Kupplungsmaul wiegen

· Motorcaravan: Achslasten nicht überschreiten: Radwaage

· Ladung im Wohnwagen gegen Verrutschen sichern

· Möglichkeit der Auflastung, falls schwere Ladungen wie Motorradträger,

· Hersteller oder Händler, TÜV

3) Reifen

· richtiger Luftdruck, ausreichendes Profil (1,6 mm), keine Schäden

· alte Reifen austauschen, auch wenn technisch in Ordnung (einseitige Abplattung),

· Faustregel: nach 5 Jahren austauschen

4) Flüssiggasanlage

· gültige Prüfplakette - alle zwei Jahre zur Prüfung durch amtlich anerkannten Sachverständigen:

· z.B. TÜV, DEKRA, Händler, Werkstätten

5) Stabilisierungseinrichtungen

· E M P F E H L U N G: Ausrüstung des Wohnwagengespanns mit Stabilisierungseinrichtung, erhöhen die Fahrsicherheit beträchtlich

6) Sanitärkonzentrate

· Bitte mit Blauem Umweltengel, bisher 30 Produkte erhältlich, Tendenz steigend.

· Schleswig-Holsteinische Campingplatzordnung: nur Blaue-Engel Produkte

Während der Fahrt mit einem Wohnmobil sind diese Tipps zur Sicherheit möglichst zu befolgen:

1. Kein Aufenthalt von Personen im Alkoven. Schwere Gegenstände, die dort transportiert werden, müssen gesichert sein (verzurren).

2. Offene Ablagen, fest eingebaute Tische u. ä. müssen abgeräumt sein.

3. Sitzplätze im Fahrerhaus sind vorrangig zu besetzen.

4. Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind als Notsitze zu betrachten und nur zu besetzen, wenn sie eine seitliche Abstützung, möglichst gepolstert, bis in Kopfhöhe bieten.

5. Dachlasten müssen sicher verzurrt werden. Gummiexpander sind unzureichend.

6. Schwere Gepäckstücke (Konserven, Zeltgestänge u. ä.)in tiefgelegene Staufächer verladen, deren Türen sich nicht in Fahrtrichtung öffnen.

7. Sitzplätze entgegen der Fahrtrichtung sollten nur besetzt werden, wenn sie eine stabile Abstützung für Oberkörper und Kopf gewährleisten. Sie sind dann quer angeordneten Sitzplätzen vorzuziehen.

8. Gasflaschenventile sollten geschlossen sein. Die Gasflaschen dürfen sich nicht verdrehen oder bewegen lassen.

9. Sitzplätze in Fahrtrichtung sollten mindestens mit Beckengurten ausgestattet sein (bei Neuzulassung nach dem 01.01.92 bereits Pflicht). Ideal sind auch hier Dreipunkt Gurte.

10. Vor Sitzplätzen, die nur mit Beckengurten ausgerüstet sind, dürfen sich keine festen Gegenstände (z.B. Tische) befinden. Sonst entsteht schon bei starken Bremsen eine erhebliche Gefahr für Kopf und Oberkörper.

 
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