Vermieten
Steuern klar

Das Bundesverfassungsgericht ist im Beschluß vom 10. September 1998 einer für Vermieter positiven Beurteilung der einkommensteuerlichen Möglichkeit gefolgt (AZ: 2 BvR 1818/91).

Danach lassen sich Verluste aus der Vermietung von Reisemobilen unter "sonstige Einkünfte" mit Gewinnen aus anderen Einkommensarten im gleichen Jahr oder später verrechnen.

 
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