Versicherungsschutz

Die Hausratsversicherung gilt nicht nur für Objekte, die sich in der eigenen Wohnung befinden. Allerdings bestimmt sich der Versicherungsumfang nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Auch muss es sich um einen Einbruchdiebstahl handeln. Er liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen öffnen bestimmten Werkzeugen eindringt.

Nach dem Urteil - des Landgerichts Berlin vom 2.2.1999 - 7 O 526/98 - ist jedoch ein Wohnmobil kein Gebäude.

Das Gericht meint, auch ein Durchschnittsmensch könnte aus den Versicherungsbedingungen ersehen, dass der Versicherungsschutz nur unter bestimmten Umständen in Frage kommt. Da jeder dies leicht erkennen könne, müsse er sich für Urlaube im Auto oder im Wohnmobil eben um anderweitigen Deckungsschutz bemühen, wie sie ihm etwa eine Reisegepäckversicherung bietet.

 
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