Schnäppchen

Ein Schnäppchen-Preis gilt auch dann, wenn ihn der Verkäufer nur versehentlich festgesetzt hat.So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5U 41/99).

Der Fall: Ein Autoverkäufer wurde dazu verurteilt, das gebrauchte Fahrzeug an den Käufer herauszugeben, obwohl er versehentlich einen falschen Einkaufspreis in den Kaufvertrag eingesetzt hatte - statt der beabsichtigten 46.500 nur 36.500 Mark.

 
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