Vorsicht mit Lüfter

Ein eiskalter Innenraum sollte nicht unbeaufsichtigt mit einem Heizlüfter aufgewärmt werden.

Gerät das Fahrzeug in Brand, braucht die Kaskoversicherung nicht für den Schaden zu bezahlen. So urteilte kürzlich das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 20 U216/96).

Ein Autobesitzer hatte einen Heizlüfter 15 Minuten lang in seinem Wagen laufen lassen - der Innenraum überhitzte sich und fing Feuer. Das Gericht fand, das Verhalten des Fahrers sei "nicht entschuldbar" und "äußerst leichtfertig". Der Mann hätte wissen müssen, dass er ein solches Gerät nicht unbeaufsichtigt lassen darf.

Diese grobe Fahrlässigkeit entbinde die Versicherung von ihrer Leistungspflicht.

 
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