EU-Recht
EU-Binnengrenzen: Passkontrollen weiter rechtens

Wer die Binnengrenzen der EU überschreitet, darf auf seine Identität überprüft werden.

Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bis die EU-Mitgliedstaaten harmonisierte Maßnahmen für das Überschreiten der Außengrenzen erlassen haben, sind demnach Passkontrollen an den EU-Binnengrenzen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.

Dem Spruch des Gerichts war eine Anklage gegen einen Niederländer vorausgegangen, der sich 1993 bei seiner Einreise von Straßburg in die Niederlande über den Flughafen Rotterdam geweigert hatte, dem Grenzbeamten seinen Reisepass zu zeigen.

Niederländische Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Niederlande verpflichtet, dem Grenzbeamten ihre Identitätspapiere und Reisedokumente vorzuzeigen oder ihre niederländische Staatsangehörigkeit auf andere Weise zu belegen. Wegen Verstoßes gegen diese Verordnung wurde der Angeklagte zu einer Geldbuße in Höhe von 65 Gulden, ersatzweise zu einem Tag Gefängnis, verurteilt.

Der Angeklagte legte Berufung ein und so landete der Fall schließlich beim EuGH. Zunächst stellte der Gerichtshof fest, dass der Angeklagte von seinem laut EG-Vertrag garantierten Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen und sich in seinem Herkunftsstaat darauf berufen durfte. Solange aber die Regelungen für die EU-Außengrenzen, Einwanderung, Erteilung von Visa und des Asyls nicht harmonisiert seien, setze die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit voraus, dass der Betroffene belegen kann, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats zu sein.

Europäischer Gerichtshof, C-378/97

   
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