Verlorene Schlüssel und Versicherungsschutz

Nachlässigkeiten im Umgang mit Autoschlüsseln können zum völligen Verlust des Anspruchs auf Kaskoversicherungsschutz führen, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.

Wie das Oberlandesgericht in Köln in einem von der Deutschen Anwaltsauskunft in Bonn mitgeteilten Fall (AZ: 9U 34/98) entschieden hat handelt derjenige grob fahrlässig, der ein Portemonaie mit dem zum versicherten Fahrzueg gehörenden Notschlüssel verliert, wenn sich aus dem Inhalt des Portemonaies eindeutige Hinweis auf die Person des Fahrzeugeigentümers ergeben.

Unterlässt der Geschädigte daraufhin geeignete Sicherungsmaßnahmen, so wird der Versicherer wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles leistungsfrei.

Tipp: Die passende Rechtsanwältin bzw. den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe benennt aus einem Adressbestand von über 52000 Adressen die Deutsche Anwaltsauskunft unter der bundesweit einheitlichen Nummer 01805/181805 (24 PF pro Minute) oder unter www.anwaltauskunft.de .

 
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