Verkehrsregeln im Ausland

(AvD Mai 2001)

Was Straßenverkehrsregel betrifft, sind wir von einem einheitlichen Europa noch weit entfernt. Darum sollte man sich vor einer Reise gründlich über die im Gastland geltenden Verkehrsregeln informieren, zumal bei gravierenden Verkehrsverstößen oder Unfällen ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug, bei Trunkenheit am Steuer sogar Haft droht.

Tempo

Wer im Ausland zu schnell (20 km/h) ist, sollte sich auf folgende Kosten gefasst machen (Angaben in ca. DM): Belgien ab 390, Bulgarien bis 30, Dänemark ab 105, Frankreich ab 180, Griechenland 140 bis 290, Großbritannien 300, Italien ab 250, Jugoslawien ab 40, Kroatien 50, Niederlande 100 bis 250, Norwegen 480, Österreich ab 60, Polen 50, Portugal ab 100, Schweden ab 300, Schweiz ab 220, Slowakei bis 30, Spanien ab 180, Tschechien bis 30, Ungarn ab 230. Vergleiche Deutschland 60 bis 75

Alkohol

Alkohol am Steuer wird überall teuer - auch im Ausland: (Angaben in ca. DM) Belgien ab 250, Bulgarien bis 300, Dänemark ab 270, Finnland ab 200, Franreich bis 8900, Griechenland bis 290, Großbritannien bis 16500, Irland bis 2500, Italien ab 500, Luxemburg bis 2400, Niederlande ab 350, Österreich ab 400, Polen ab 100, Portugal bis 2000, Schweiz ab 1200, Slowakei bis 430, Spanien ab 580, Tschechien bis 800 Ungarn bis 800

Vergleiche Deutschland: ab 200

Ärger mit dem Führerschein

Urlaubszeit, die schönste Zeit im Jahr. Damit das so bleibt, sollten Sie Ärger im fremden Land schon vorher vermeiden. Der deutsche Führerschein ist nämlich nicht überall anerkannt. Keine Probleme gibt es innerhalb der EU-Staaten, dort gelten alle Führerscheine, die auch in Deutschland gültig sind. Das gleiche gilt für alle Mitgliedsländer des "Wiener Übereinkommens". In einigen dieser Länder kann es allerdings trotzdem Probleme geben: die alten grauen Führerscheine, auch die aus der ehemaligen DDR, und selbst die rosa Führerscheine haben manchmal Fotos, die mit dem heutigen Aussehen des Inhabers kaum noch Ähnlichkeit besitzen. Dann kann ein übereifriger Polizist schon mal Knöllchen verteilen. Der AvD rät in diesem Fall: gute Miene zum bösen Spiel machen und bezahlen. Ansonsten droht die Einziehung des Autos als "Sicherheitsleistung". Weitere Informationen geben die AvD-Juristen ( Tel. 069-6606 800)

Grüne Versicherungskarte

Wer mit dem PKW unterwegs ist, sollte auch an die Grüne Versicherungskarte denken. Außer in Jugoslawien wird sie in allen europäischen Ländern anerkannt. Bei Reisen nach Bulgarien, Mazedonien, Polen, Rumänien, Tschechien, in die Slowakei und Türkei ist sie unbedingt erforderlich. Fragen? Tel. 069-6606 500

Telefonieren im Ausland

Im Ausland kann sowohl über D1 als auch über D2 und E Plus fast überall gut telefoniert werden. Allerdings sollte man sich vorher darüber erkundigen, ob man eine extra Freischaltung vom Betreiber benötigt und sich über zusätzliche Kosten informieren. Bei Einreise nach Rußland besteht Deklarationspflicht. In den USA und Kanada kann man nur mit sogenannten Triband-Handys telefonieren, die man vor Reiseantritt auch ausleihen kann. Andere Geräte können aus funktechnischen Gründen nicht benutzt werden. Achtung: Auch im europäischen Ausland besteht Handyverbot am Steuer.

Quelle: AvD

 

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