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Re: Clou Abzock Kfz. Steuer

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Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 19. Juni 2008 07:54:59:

Als Antwort auf: Clou Abzock Kfz. Steuer geschrieben von Alex und Doro am 18. Juni 2008 21:45:19:

Hallo,
leider steht das so im Gesetz als sogenannte Vereinfachungsregel. Allerdings kann das in meinen Augen nicht rechtskonform sein. Denn die Kfz-Steuer wird bezahlt damit die evtl. Umweltschäden und die Strassen und Infrastruktur damit z.T. ausgeglichen werden. So oder so ähnlich steht das irgendwo im Gesetz. Allerdings wenn ich einen Pkw, oder Womo abmelde und dann auf privaten Grund stelle(öffentl. ist ja verboten) nehme ich diese sogenannte Infrastruktur ja nicht in Anspruch. Es ist halt bisher noch nie jemand dagegen vorgegangen weil wie die Steuer noch günstig war hats niemanden interressiert! Vielleicht muss nur mal jemand dagegen klagen! Ich habe gegen alle meine Kfz-Steuerbescheide in der letzten Zeit Einspruch eingelegt schon im Hinblick auf die Klage von RU, ADAC und Steuerzahlerbund.
Ausserdem habe ich mir ausgerechnet was mich an Steuern und Versicherung mein Pkw, Roller, Hänger, Womo und etc. kostet und sobald ich wegfahre rechne ich mir aus was die Ab- und Anmeldung kostet und wenn ich nur auf plus minus null rauskomme wird das rigoros abgemeldet. Bei der Versicherung ist das egal. Hier wird taggenau abgerechnet und es ist k e i n e Kurzzeitversicherung!!!!!!! Sondern meine Verträge laufen entsprechend weiter. Allerdings hat das Auswirkungen auf die Rabatte wenn man es nicht mindestens ein halbes Jahr am Stück anmeldet. ABer bei Womos ist das egal da die Rabatte ja nciht so weit runtergehen und beim Pkw muss man halt schauen.
Das Einzige was mich noch interressieren würde ist früher wurden doch Lkw und Busse taggenau angemeldet wie ist es hier mit der 30Tage Regelung? Weiss das jemand. Wenn es die hier noch gibt so hätte man gleich einen Grund zu klagen.
Gruss
Hans-Holger aus Ufr




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