Re: AVD Schutz bis wie viel Gewicht ?

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von gun am 22. Dezember 2009 10:31:41:

Als Antwort auf: Re: AVD Schutz bis wie viel Gewicht ? geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 22. Dezember 2009 10:03:02:

Hallo,
ich habe ein Schreiben vom AvD dass es keine Längen,Breiten, Höhen und Gewichtsbeschränkungen gibt.
Allerdings habe ich auch einen Schutzbrief noch.
Also ich würde das nicht gleich bezahlen. Denn eine Änderung von Versicherungsbedingungen muss meines Wissens nach schriftlich dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden. Bei einem Vertrag können zwar einseitig die Bedingungen geändert werden aber nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners.
Werde mich hier mal die nächste Zeit schlau machen ob das bei mir auch so ist. Wenn ja wäre das schon ein Hammer und ich würde ohne Wenn und Aber den Club sofort verlassen auch wenn ich schon seit Jahrzehnten Mitglied bin.
Gruss
Hans-Holger aus Ufr

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hallo,verstehe ich auch nicht,der AVD schreibt mir,ich hätte den Vertrag gekündigt ! ,wo von ich noch keine Kenntnis habe,denn ich hatte mit Absicht den AVD Schutzbrief gewählt,damit ich dann bei einem Schaden abgeschleppt werde.Denn der ADAC oder auch ACE hatten dies als Ausnahme,entweder ist unser Fahrzeug zu hoch oder zu schwer da für.Ich hoffe es klärt sich auf.Gruß,der gun



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