Re: Erfahrungen mit: +durchgerosteten Querträger+ ???????? HILFE

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Geschrieben von Dietmar aus Hameln am 21. Juni 2011 22:47:20:

Als Antwort auf: Erfahrungen mit: +durchgerosteten Querträger+ ???????? HILFE geschrieben von Manuel am 21. Juni 2011 18:40:48:

Hallo Manuel,
Du und dein Anwalt müßten dem Verkäufer beweisen, dass der Hilfsrahmen bzw. das Wohnmobil zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht mehr verkehrssicher war. Ein Sachverständiger hätte das Fahrzeug schon bei der letztjährigen HU, bei Kenntnis der Durchrostung der tragendenden Bauteile sofort stillgelegt. Das Fahrzeug wäre damit zum Zeitpunkt des Kaufvertrages "nicht fahrbereit" gewesen und der Kaufvertrag wegen der fehlenden Zusicherung "fahrbereit" angreifbar/ungültig. Immerhin zerren in Kurvenfahrt und bei Brems- oder unkontrollierten Ausweichmanövern mindestens 2 to Kabine an den verrosteten "Spargeln". Ich würde auch nach einem Jahr noch auf Wandlung bestehen, soll doch der Verkäufer die Reparatur durchführen lassen. Ich habe schon einige durchrostete Hilfsrahmen gesehen, allerdings noch keinen '92er. Bei unserem '94 ist der Hilfsrahmen dann auch aus stabilem Alu-Rechteckrohr und unser Fahrzeug wurde überwiegend im Sommer genutzt.
Der HU-Prüfer vom letzten Jahr wird natürlich unter Eid schwören, dass der Hilfsrahmen letztes Jahr noch nicht an verschiedenen Stellen durchrostet war und an einer Stelle bereits mit Blech kaschiert war. Wenn es dir gelänge, nachzuweisen, dass die gepfuschte Stelle schon zum Kaufzeitpunkt bestand, im Minimum könnten dass deine Nächsten bezeugen, dass Du oder deine Werkstatt das Ding da nicht rangepfuscht haben. Dann könnte man auf arglistige Täuschung klagen, müßte allerdings noch auf einen vom Gericht bestellten Sachverständigen und einen technisch versierten Richter treffen. Die Schadenshöhe würde Euch vermutlich zum Landgericht führen, ich schätze mal so zwischen 12 bis 18 TSD €. Die ganze Kabine muß geräumt werden, um an die Containerbuchsen ranzukommen, dann die Kabine abgenommen und der Hilfsrahmen erneuert werden. Bilder zu solch einer Kabinenausbau- und Absetzaktion hat "Colori" ja wunderbar in seiner PICASA-Dokumentation verlinkt. Ich würde als nächstes einen Kfz-Sachverständigen mit Spezialisierung Wohnmobile fragen, wie er die unzureichende, ehemals tragende Konstruktion und die Beweissicherung - war auch schon vor 1 Jahr defekt - einschätzt. Von N&B wirst Du überhaupt nichts erfahren, die Mühe kannst Du dir schenken.
Das geht natürlich alles nur mit einer Rechtschutzversicherung, die ebenfalls zumindest geringe Erfolgschancen für eine Klage sieht. Wenn die Kabine geräumt werden muß, kann ich nur den zusätzlichen Einbau einer Fußbodenheizung empfehlen (ich wiederhole mich ...).
Nur nicht entmutigen lassen, hier im Forum gibst Einige, die haben ähnliche Erfahrungen gemacht und durchgestanden.
Grüße aus dem Weserbergland



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