Re: Wer kann mir helfen ?

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Geschrieben von Monzetti am 27. August 2011 13:45:46:

Als Antwort auf: Wer kann mir helfen ? geschrieben von Carsten am 27. August 2011 13:39:21:

Hallo,

das ist eine Frage der genauen Formulierung und des "besten Wissens und Gewissens"...

Wenn nichts im Kaufvertrag steht, kann er sagen, dass ihm das nicht bekannt war. Danach gilt: Gekauft, wie gesehen... --> Vielleicht noch aus Kulanz in Richtung "Verdeckter Mangel"...

Falls er aber reinschreibt: "Fahrzeug hat keinen Wasserschaden", dann haftet er auch dafür.

Falls er schreibt: "Kein Wasserschaden bekannt", dann ist ihm schlicht kein Wasserschaden bekannt, was nicht heißen muss, dass das Fahrzeug nie einen Wasserschaden hatte oder sogar noch hat.

Deshalb: Beim Kauf gezielt nach Wasserschäden fragen, und sobald der Vorbesitzer dies verneint, obigen Satz "Fahrzeug hat keinen Wasserschaden" in Kaufvertrag mit reinschreiben.

Zusätzlich hilft für den aktuellen Zustand natürlich auch ein Messgerät weiter. Die neuralgischen Punkte sind im Clou eigentlich modellabhängig immer die Gleichen...

Viele Grüße,

Monzetti



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