Re: Klageschrift ist wichtig ! Verkäufer liest im Forum mit !

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Dietmar aus Hameln am 15. September 2011 23:20:04:

Als Antwort auf: Schade Schade geschrieben von Manuel am 15. September 2011 19:39:59:

Hallo Manuel,
die erfahrenen Clou-Freunde kennen unsere "Geschichte" schon, brauchen an dieser Stelle nicht weiterlesen!

Es kommt im wesentlichen auf die Klageschrift an, notwendig ist ein versierter Anwalt und Gutachter. Ohne eine Rechtsschutzversicherung kann es so teuer werden, dass es sich finanziell nicht lohnt Klage zu führen. Da es meist zu einem Kompromiss kommt, werden auch die Verfahrenskosten anteilig verteilt. Die eingeklagte Erstattung kann dann schnell von den Gerichtskosten aufgezehrt werden.

Der von Euch beauftragte Gutachter (Privatgutachten) sollte ehrlich und nachvollziehbar alle Kosten für den Streitwert zusammentragen. Die Basis für einen späteren Richterspruch wird aber nur ein vom Gericht bestellter Gutachter zusammentragen.

Sollte es zu einer Zulassung der Klage kommen, wird es erst einen Gütetermin vor dem zuständigen Landgericht (da Streitwert sicher über 5.000 EUR liegt)des Verkäufers geben, eventuell unmittelbar vor dem ersten Verhandlungstermin. Dein Verkäufer - der hier im Forum sicher mitliest - wird die Rückwandlung anläßlich des ersten Gütetermins ausschlagen, weil er genau weiß, was für einen Schrott er verkauft hat. Vor "seinem" Landgericht wird sich der Verkäufer in der Regel von Anwälten vertreten lassen, die den dortigen Richtern sehr wohl bekannt sind. Das Verfahren kann unter Umständen lange dauern, mehrere Jahre. Dennoch kann es positiv ausgehen! Daher hier unser Bericht, der dir eventuell helfen kann:

Hallo Clou-Freunde,
ich wollte Euch noch informieren, dass wir nach über 4 Jahren Rechtsstreit unseren Prozess gegen den Verkäufer unseres CLOU 670P Bj. 5/94 auf IVECO 49.12 zu ca. 2/3 gewonnen haben. Mit Zinsen musste der Beklagte knapp über 10.000 EUR an uns zahlen, da das Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt „nicht fahrbereit“, weil nicht „verkehrssicher“ war. Die zugesagte Eigenschaft im Kaufvertrag im Mai 2006 für das damals 33.500 EUR teure angeblich „bestens gepflegte Sommerfahrzeug“ lautete „Fahrbereit“. Nach dem ersten Regenschauer ca. 2 Monate nach Überführung soff das Wohnmobil innen förmlich ab und unter dem PVC zeigte sich nur noch Holz-Brei. Wir erhoben im Herbst 2006 Klage gegen den Verkäufer. Der erste von uns beauftragte Gutachter machte 2 Monate nach Kauf ein von außen nach innen durchgerostetes Heizungsrohr unter der Eingangstür für die Feuchtigkeit verantwortlich. Ein zweiter von uns beauftragter Gutachter hatte das Wohnmobil im Herbst 2006 bei einem autorisierten Niesmann & Bischoff-Händler besichtigt und gemeinsam mit der Reparaturwerkstatt des Händlers einen Kostenvoranschlag über netto 15.400 EUR zur Behebung des Wasserschadens durch eingießen von Körapur erstellt. Nachdem der Verkäufer ein 3/4-Jahr nach Kauf vor dem Landgericht in Hanau die Wandlung abgelehnt hatte, wurde das Fahrzeug in der Folge von uns „entkernt“ und dabei wurde auch sichtbar, dass das Wasser wirklich überall reinlief, hauptsächlich über die unteren Ringanker, aber auch über die Fenster- und Klappenabdichtungen und -scharniere, die Antennendurchführung und selbst der Einlaufstutzen für den Wassertank ließ Regenwasser rein. Wie schon oft hier im Forum berichtet liegt der tiefste Punkt des Aufbaues hinter dem Beifahrersitz. (Da sitzt heute ein Not-Ablauf, ebenso wie schon oft beschrieben „Ablaufbohrungen“ in den unteren Ringankern). So war der ehemalige Holzboden größtenteils nur noch ein Holzbrei. Und der soll laut Verkäufer innerhalb der 2 Monate nach Kaufdatum entstanden sein! Das Wohnmobil war vor unserer Besichtigung und unserem Kauf über 2 Jahre abgemeldet und stand unter anderem mehrere Monate zum „austrocknen“ in einer Halle. Von den 23 Containerbuchsen, welche die Aufbaukabine auf dem Alu-Hilfsrahmen halten sollten, steckten nur noch 5 Buchsen im Heckbereich in einer intakten Holzplatte. Die restlichen 18 Buchsen standen ohne Klemmwirkung über dem Styrodurboden zwischen den Resten des Holzbodens. Zum Kaufzeitpunkt war das Fahrzeug trocken und geruchsfrei. Auf dem PVC lag grauer Teppichboden. Barfuß konnte man den unebenen Boden unter dem Teppichboden spüren, aber wer zieht schon die Schuhe aus, wenn er ein Wohnmobil besichtigt? Eine Feuchteprüfung zu dem Kaufzeitpunkt wäre sicherlich ohne Befund abgelaufen. Einzig die durchkorrodierte Alu-Rosette der Tischaufnahme hätte Aufschluss gegeben, aber soweit war ich damals noch nicht. Ich hatte mich zuvor zwar über die Basis, den Iveco 49.12. im Forum informiert, aber nicht über die Aufbauprobleme bei Feuchteeintritt. Umso mehr wohl der Verkäufer, der sich als versierter Clou-Kenner im Verkaufsgespräch zu erkennen gab, später in den Verhandlungen den ahnungslosen Laien mimte. In erster Instanz hat das Landgericht Hanau nach der gescheiterten Wandlung auch unsere Klage abgewiesen. Der Richter sagte in etwa: „Ich kann noch nicht mal einen Nagel in die Wand schlagen, geschweige denn darüber entscheiden, ob ihre Klage gerechtfertigt ist oder nicht, aber ich empfehle Ihnen in Revision vor das OLG Hessen in Frankfurt zu gehen.!?“
Mit der ADAC-Rechtsschutzversicherung im Rücken (25 Jahre nicht gebraucht) suchten wir uns nun einen Anwalt, der sich mit Fahrzeugen auskennt und bei ähnlichen Streitigkeiten Erfahrungen vor Oberlandesgerichten vorweisen konnte. Wir hatten das Glück einen ADAC-Anwalt vor Ort zu finden, der u.a. in der Zeitschrift „Oldtimer“, im „Alfa-Romeo-Club Deutschland“ als auch im hiesigen „Treser-Club“ referiert bzw. publiziert und schon oft Käufern und Verkäufern – meist historischer - Fahrzeuge in Streitfällen beigestanden hat.
Im Sommer 2009, fast 3 Jahre nach unser Klage, fällte ein Richter des OLG Hessen, Frankfurt, das Urteil, dass das Wohnmobil zum Kaufzeitpunkt nicht über die im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft „Fahrbereit“ verfügte, da es bei einer Hauptuntersuchung nach § XY der STVZO wegen gravierender Mängel in der tragenden Konstruktion (18 nicht mehr tragende Containerbuchsen) sofort stillgelegt, d.h. aus dem Verkehr gezogen worden wäre. Das Fahrzeug war also zum Kaufzeitpunkt nicht „Fahrbereit“. Es hat dann noch einmal 11/4-Jahre bis Spätherbst 2010 gedauert, bis der Richter am OLG in Frankfurt über die Höhe des Schadens und die Quotelung der Kosten entscheiden konnte. Der Prozess hat solange gedauert, da die Rechtsanwälte des Verkäufers jede Möglichkeit zur Verschleppung des Prozesses ausschöpften.
Leider ist deren Rechnung dann auch noch zum Teil aufgegangen. Unsere zweite Klage gegen den Verkäufer wegen der falsch zugesicherten Eigenschaft „unfallfrei“ wurde wiederum vom Landgericht Hanau im Frühsommer 2010 als verjährt abgelehnt, da länger als 3 Jahre nach Kauf festgestellt. Den Schaden hatte der gerichtlich beauftragte Gutachter festgestellt. In der Seitenwand Fahrerseite hinten hat der Gutachter einen unsachgemäß reparierten größeren Seitenschaden des angeblich „unfallfreien“ Wohnmobils gemessen. Großflächig sind bis zu 2,5 cm Spachtel auf der Seitenwand. Die Reparaturkosten für einen Austausch dieses Wandelementes haben Clou-Freunde anhand vergleichbarer Schäden auf ca. 4000-7000 EUR beziffert.

Bei der Beurteilung der Höhe der Schadenssumme des aufgelösten Holzbodens hat der Richter am OLG nicht die Stundensätze der autorisierten N&B-Werkstatt gelten lassen. „Letztlich könnten auch andere Werkstätten mit günstigeren Stundensätzen den Schaden beheben.“ Weiter hat der Richter darauf geachtet, dass das Fahrzeug nicht verbessert wird. Abdichtarbeiten z.B. an den Ringankern, die einen wiederholten Feuchteeintritt in den Clou nach der Einbringung des neuen Bodens hätten verhindern sollen, wurden als „Verbesserung“ eingestuft und bei der Kostenerstattung nicht berücksichtigt. Weiter hat der Richter die Erstattung der Kosten der durch Feuchtigkeit meist auf der Rückseite beschädigten Möbelbauplatten nicht berücksichtigt, da unsere Klage ja auf die Instandsetzung des defekten Fußbodens zielte und nicht auch den Ersatz der durch Feuchtigkeit beschädigten Einbauteile einbezog ! Bei der Erstellung der Klageschrift unbedingt auf Vollständigkeit.aller Mängel achten, gestrichen bzw. abgelehnt wird nachher durch den Richter eh !

Der Pilz, bzw. das Pilzgewebe/ Myzel, welches die Holzbodenplatte des Clou zerstörte und dessen Fruchtkörper an mehreren unzugänglichen Stellen des Clou gewachsen waren, kommt übrigens ausschließlich in Skandinavien vor (kein Muschelkrempling wie in unserer picasa-Bild-Dokumentation betitelt). Dies hat ein ebenfalls von uns beauftragter Gutachter für Holzfäulnis und Pilzbestimmung festgestellt. Die Vorbesitzerin unsers Verkäufers hatte nur einmal den Norden Europas bei einer Nord-Dänenmark-Tour besucht. Danach war der Clou nie wieder im Norden. Also Vorsicht bei Skandinavien-Urlauben (;-).

Meine Frau hatte bereits über 4 Jahre Erfahrung als Schöffin am Landgericht gesammelt. Wir sind somit auf Einiges an Sonderbarkeiten der Rechtsprechung gefasst. Aber in diesem Verfahren mussten wir noch Einiges dazulernen. Muß man nicht haben.

Wer sich über unsere Schadeninstandsetzung mit parallel stattgefundenem Einbau der Fußbodenheizung informieren möchte, kann das mit dem unten aufgeführten Link tun. Vielen Dank an dieser Stelle für die nützlichen Beiträge hier im Forum und auch an einige Clou-Freunde, die uns direkt mit Ihren Erfahrungen unterstützt haben:

http://picasaweb.google.com/Differentialsperre/Clou670WasserschadenBodeninstandsetzung#

Wegen der Veröffentlichung dieser Bilder in picasaweb wollte übrigens der Verkäufer mit seinem Rechtsanwalt während einer Verhandlung vor dem OLG Hessen eine Klage gegen mich wegen Unterschlagung von Beweismaterial erwirken. Als weitere Verteidigungsstrategie des Beklagten wurde immer wieder der Einbau der Fußbodenheizung ins Feld geführt. Seiner Meinung nach führten wir den Prozess gegen Ihn nur, um uns den Einbau der Fußbodenheizung finanzieren zu lassen. Zwar Blödsinn, aber zwei Richter ließen sich immer wieder verunsichern! Das Eingießen von Körapur hätte ein Mehrgewicht von knapp 100kg gegenüber der Aluboden-Variante gebracht. Und das bei der geringen Zuladung des Fahrzeuges (Leergewicht jetzt mit vollem Diesel- u. Wassertank mit Fahrer: 4850 kg). Aus Sicht der Stabilität traue ich dem Körapur so großflächig wie es in diesem Fall erforderlich gewesen wäre nicht den nötigen Halt zu, um im Ernstfall die knapp 3000 kg der beladenen Kabine zu halten.

Der vom Gericht bestellte Gutachter hatte ein sehr ausführliches, fachlich fundiertes Gutachten erstellt, wurde in den Verhandlungen aber kaum zu Erläuterungen seines Gutachtens herangezogen. Und wenn, dann durfte er sowieso nur auf teils völlig aus dem Zusammenhang gerissene Bemerkungen seines Gutachtens Stellung nehmen – Strategie zur Verwirrung des Richters.

Die Fußbodenheizung wiederum mit dem Wärmetauscher ist tatsächlich ein Hit. Dadurch, das alle Einbauten von unten herauf die Wärme speichern, dauert es selbst bei Frost und leicht geöffneter Dachluke ca. 4 –5 Stunden bis die Kabine abgekühlt ist und der Thermostat in Nachtstellung das Signal zum Nachheizen an die Alde3000 gibt.

Somit hat der ganze Ärger noch was Gutes gehabt. Wintercamping mit dem Wohnmobil macht noch mehr Spaß. Wir kennen jetzt beinahe jede Ecke und Schwachstelle unseres Clou, sind trotzdem mit ihm zufrieden und freuen uns auf Anregungen zu Verbesserungen hier aus dem Forum.

Allen ehrlichen Clou-Freunden , auch denen in Hanau, Gesundheit und alles Gute im neuen Jahr!

Grüße von Dietmar und Elke aus Hameln!



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