Re: Ablasten eines Clou-Liner

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Geschrieben von Claus am 16. März 2013 11:10:00:

Als Antwort auf: Re: Ablasten eines Clou-Liner geschrieben von Oliver am 16. März 2013 00:03:49:

Hallo Oliver,
Danke für Deine Info, ich dachte das ist viel schwerer und ich muß von N & B eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen. Ich werde jetzt wirklich ersteinmal mein Leergewicht ermitteln, damit ich weiß, ob nach Ablastung meine Zuladung nur noch ich und ein Toastbrot ist smile
Gruß
Claus



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