Keinen TÜV wegen Fahrradbühne

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Dieter Wies am 11. Juni 2013 06:35:09:

Mein MB410D hat nun seit seiner ersten Zulassung in 1991 eine Fahrradbühne. Eingetragene Länge im Schein: 6,45 m

Nun ist bei der TÜV-Abnahme bemängelt worden, dass die Bühne nicht im Schein stehe und somit die angegebene Fahrzeuglänge nicht stimmen würde.
Leider ist mir in dem Zusammenhang aufgefallen, das der Fahrradträger vor einigen Jahren bei einer neuen Zulassung im Frühjahr nicht erneut eingetragen wurde. Aber auch das ist schon lange so, hat noch nie jemanden beim TÜV gestört.
Die Fahrzeuglänge ist in dem aktuellen Schein weiterhin mit 6,45 m angegeben. Da ich mein Fahrzeug beim Jändler stehen habe, weiß ich nun nicht, ob das die genaue Länge inkl. Bühne ist. Icheine, das sei so. Vielleicht kann mir ja jemand mal ein paar Infos geben.



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