Re: Ladeluftkühler

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Geschrieben von Andreas aus Oehringen am 14. September 2015 19:14:37:

Als Antwort auf: Re: Ladeluftkühler geschrieben von Alex30193 am 10. September 2015 19:16:47:

Mich würde mal interessieren ob bei einem nachträglichen Einbau eines Ladeluftkühlers die Betriebserlaubnis erlischt wenn ich das nicht eintragen lasse. Weiß da jemand Bescheid ?
Ich hab keine Lust ohne Versicherungsschutz mangels Betriebserlaubnis rumzufahren.


Gruß
Andreas



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