Re: Ladeluftkühler
Geschrieben von Andreas aus Oehringen am 14. September 2015 19:14:37:
Als Antwort auf: Re: Ladeluftkühler geschrieben von Alex30193 am 10. September 2015 19:16:47:
Mich würde mal interessieren ob bei einem nachträglichen Einbau eines Ladeluftkühlers die Betriebserlaubnis erlischt wenn ich das nicht eintragen lasse. Weiß da jemand Bescheid ? Ich hab keine Lust ohne Versicherungsschutz mangels Betriebserlaubnis rumzufahren.
|