nochmal Schwerlastabgabe Schweiz

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Rainer B am 19. Februar 2004 09:35:04:

Hallo allerseits,

da mir immer noch nicht klar war, ob man auch für das auf einem Campingplatz stehende Womo zu zahlen hat, habe ich beim schweizer Zoll nachgefragt. Die Antwort kam prompt: Man muss.
Das heisst also, wenn der Clou 14 Tage auf einem Platz steht und man währenddessen mit dem Motorrad oder Smart herumfährt, zahlt man die Schwerlastabgabe für 14 Tage (plus An- und Abfahrt) plus Vignette fürs Beiboot.
Klingt ungerecht, ist aber für die Schweizer wohl kaum anders abzurechnen.
Und verglichen mit anderen sind die Schweizer immer noch preiswert.

Gruss Rainer





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