neue Erfahrungen in Österreich

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Rolf aus Böblingen am 02. Oktober 2004 20:58:00:

Als Antwort auf: Maut in Österreich nicht nur auf der Autobahn? geschrieben von Frank aus Sindringen am 01. Oktober 2004 12:01:44:

Hallo Clou-Freunde,

auch wenn´s grade unpopulär ist - ich möchte für die (Ost-)Österreicher mal ´ne Lanze brechen.

Wir haben im Sommer einen wunderschönen Trip nach Wien gemacht - ohne Maut und ohne Go-Box - und nur nette, freundliche Einheimische kennengelernt.

Wir sind von Passau auf Landstrassen an der Donau entlang gefahren. 2 mal haben wir unterwegs auf Stellplätzen übernachtet (1 x Bauernhof ca 30 km nördlich der Donau, 1 x kurz vor der Wachau direkt an der Donau) wo es so schön war, daß wir jedesmal 2 bis 3 Tage hängen geblieben sind.

Von Mautschildern war auf Landstrassen nichts zu sehen. Irritierend waren anfangs die häufigen 3,5 t Begrenzungen. Einheimische haben mir erzählt, daß aufgrund der Zusatzhinweise bzgl. Ziel- und Quellverkehr und irgendeiner Ferienverordnung von anno dazumal keine Schwierigkeiten zu erwarten sind, da kein Mensch - auch die Gendarmerie nicht - diese Ferienverordnung genau kennt. Und es gab auch keine Probleme.

Und eine derartige Freundlichkeit und Gastlichkeit der Einheimischen - sei es auf dem Lande (Bauernhof), unter Campern (Stellplatz an der Donau), beim Heurigen oder direkt in Wien - haben wir nicht erwartet !! Da könnte sich hierzulande manch einer eine dicke Scheibe abschneiden. Ausgenommen Clou-Fahrer natürlich !!!

Die Zuckelei über die Landstrasse so mit 70 - 85 km/h (schneller wäre eh Frevel an der bezaubernden Landschaft gewesen) hatte übrigens einen angenehmen Nebeneffekt: Mit 14 l /100 km haben wir einen Verbrauchsrekord gefahren (sonst bin ich immer mit 17 - 18 l/100 km/h dabei).

Viele Grüsse aus Böblingen
Rolf


>Hallo Clou-Freunde,
>habe gerade zufällig diesen Artikel gefunden:
>12. März 2oo4 / Austria: Wohnmobil-Fahrer müssen auch auf Nebenstraßen zahlen
>Österreich Fahrer von schweren Wohnmobilen brauchen ab sofort für die Fern- und Schnellstraßen eine Vignette. Bisher mussten sie nur für das Befahren der Autobahnen zahlen. .
>Die Vignettenpflicht für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt außer für die Autobahnen Anzeige
>D 1, D 2, und R 1 für folgende Schnell- und Fernstraßen: 2, 18, 50, 59, 61, 63, 64, 68 und 75. Bei diesen Straßen handelt es sich vorwiegend um Nebenstraßen, die großteils parallel zu den Autobahnen verlaufen. Sie dienten bislang als beliebte Ausweichrouten zu den gebührenpflichtigen Hauptstraßen.
>Wo überall eine Vignette geklebt werden muss, zeigen folgende dreisprachige Schilder: S úhradou nad 3,5 t - With Payment over 3,5 t - Vignettenpflicht über 3,5 t.
>(Quelle:www.adac.de)





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