Re: Kfz-Steuer neue StVo

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 16. März 2005 08:56:18:

Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuer neue StVo geschrieben von Klaus Lockermann am 15. März 2005 23:07:02:

>Hi Holger,
>es ist mir natürlich klar, daß es keine Sonder-Kfz mehr gibt. Nichtsdestoweniger , die
>StVO ist zwar dem EU-Recht angepasst worden, in dem ein Paragraph gestrichen wurde. Aber nicht mehr. Aus dem EU-Recht ist nicht mehr übernommen worden. Solange in der StVO von "Kraftfahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht" die Rede ist, gelten diese Einschränkungen für diese Fahrzeuge. Das hat mit dem Kraftfahrsteuerrecht nichts zu tun.
>MfG
>Klaus aus Iserlohn
>
Hallo Klaus,
ist schon richtig was Du schreibst es ist immer die Rede von Kraftfahrzeugen, ausgenommen Personenkraftwagen und wir sind lt. Gesetz Personenkraftwagen. Denn wenn wir das nicht wären könnten die die Steuer nicht erhöhen!!!!! Bitte mal prüfen. Danke
Gruss
Hans-Holger aus Ufr




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