Antwort vom ADAC

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Dieter am 16. März 2005 12:28:08:

Sehr geehrter Herr Wies,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Zur Zeit ist leider immer noch offen, wie die Neuregelungen bei der
Kfz-Steuer von Wohnmobilen über 2,8 t zGG
aussehen werden. Entgegen anders lautenden Gerüchten konnten sich die
Bundesländer bislang noch nicht auf
einen gemeinsamen verbindlichen Gesetzentwurf oder eine anderweitige
einheitliche Neuregelung ab 1.5.2005
verständigen.
Erst Ende März ist frühestens mit einer Einigung zu rechnen, so dass es
weiterhin fraglich bleibt, ob es zum
1. Mai 2005 die geplanten Änderungen geben wird.

Auch der Inhalt der Neuregelung ist noch offen. Einige Bundesländer
befürworten eine Beibehaltung der bisherigen
Grundsätze der Wohnmobilbesteuerung, andere fordern ein generelle
Besteuerung nach Hubraum. Einige Bundes-
länder wollen einen Mittelweg - eine spezielle Wohnmobilbesteuerung. Ebenso
ist die Frage, ob es einen Bestands-
schutz für bereits zugelassene Wohnmobile geben wird, nicht geklärt.

Der ADAC setzt sich sowohl für die generelle Beibehaltung der
Gewichtsbesteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t
zGG sowie für einen Bestandsschuitz ein. Wir haben uns u. a. mit dieser
Forderung an das Bundesministerium
der Finanzen und die zuständigen Länderfinanzministerien gewandt, um so
möglichst den Entscheidungsprozess
zu beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Sandl
Juristische Zentrale - RechtsService (JSS)
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel. 089/76 76-62 99, Fax. 089/76 76-84 32
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