Kfz-Steuer-Bescheid

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 23. März 2005 10:46:20:

Hallo,
jetzt ist es amtlich. Habe endlich auf meine Anfrage(verbindliche Auskunft gem. AO) vom Finanzamt Antwort erhalten. Nachdem ich die nicht hierreinstellen kann tippe ich Sie mal ab:
Sehr geehrter Herr......,
durch Art.1Nr1 der 27.Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(STVZO) vom 02.11.2004(BGBL.I S.2712) wird §23Abs.6aStVZO mit Wirkung zum 01.05.2005 aufgehoben. Damit entfällt die in dieser Vorschrift normierte Begriffsbestimmung " Kombinationskraftwagen" unter Berücksichtigung der relevanten Gewichtsgrenze von 2,8t.
Daraus folgt, dass sich die kraftfahrzeugsteuerliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen ausschliesslich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge richtet.
Wohnmobile sind in verkehrsrechtlicher Hinsicht als Fahrzeuge der Klasse M für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge. Sie sind dem gemäß als Pkw zu qualifizieren und künftig als solche nach dem Hubraum und nicht mehr nach Gewicht zu besteuern.
Für das von Ihnen genannte Fahrzeug werden daher ab 01.05.2005 wahlweise folgende Kraftfahrzeugsteuern anfallen:
Jahressteuer: 2.593,02Euro, Halbjahressteuer: 1.335,41Euro, Vierteljahressteuer 687,15Euro.
Darüber, wann mit den geänderten Steuerbescheiden und den daraus folgenden Nachforderungen zu rechnen ist, kann wegen der Vielzahl von zu ändernden Bescheiden, derzeit noch keine Aussage gemacht werden.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mfg

So jetzt ist es amtlich. Für die vielen Pharisäer, Ungläubigen und Ignoranten die es leider immer noch gibt bitte mail schreiben sende dann diese rechtsgültige, verbindliche Auskunft zu.
Einige wenige, auch ich, kämpfen ja schon seit Monaten dagegen und wurden von vielen als Spinnern und Unruhestiftern bezeichnet(das ist noch harmlos gegen das was ich erhalten habe)ich hoffe das die die jetzt auch endlich aufgewacht sind, wenn ich auch der Meinung bin wenn der jetzige Widerstand schon vor Monaten gekommen wäre die Ausnahmeregelung auch da wäre, mit in den Kampf ziehen.
Gruss
Hans-Holger aus Ufr




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