Re: Schaut mal unter punkt 7.

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Manne aus Weingarts am 24. März 2005 23:00:20:

Als Antwort auf: Re: Schaut mal unter punkt 7. geschrieben von Klaus Lockermann am 24. März 2005 17:15:47:

Super; darauf habe ich gewartet, du hast es auf den Punkt gebracht, ich kann das nicht so schreiben.
Danke
Gruß Manne

>Hi,
>auf Grund dieses Schreibens habe ich die nachfolgende Mail am 17.03.2005 abgesetzt.
>Klaus aus Iserlohn
>
>Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
>sehr geehrter Herr Meyer,
>
>wie ich aus verschiedenen Quellen entnehmen konnte, ist das Bundesland Bayern maßgeblich an der Konzeption der KFZ-Steuer-Änderung beteiligt. Die in Ihrem Ministerium tätige Ministerialrätin Frau Dr. Helga Marhofer-Ferlan hat in diesem Zusammenhang angeblich u.a. nachfolgende Feststellung getroffen:
>
>7. Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge
>Wohnmobile sind in verkehrsrechtlicher Hinsicht als Fahrzeuge der Klasse M (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit besonderer Zweckbestimmung anzusehen (Anhang IIA Nr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG), sie sind demgemäß als PKW zu qualifizieren.
>Unter Anknüpfung an diese verkehrsrechtliche Beurteilung sind Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz kraftfahrzeugsteuerrechtlich als „PKW“ zu behandeln. Derartige Wohnmobile mit verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind daher – wie entsprechende Wohnmobile mit eine zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t – als PKW zu besteuern (§8 Nr.! KraftStG). Gleiches gilt für bauähnliche Fahrzeuge (z.B. sog. Büro- und Konferenzmobile).
>Diese im ersten Absatz getroffene Feststellung ist von der Sache her falsch. Sie wurde auch von Frau Dr. Helga Marhofer-Ferlan nicht näher begründet.
>Die im Anhang IIA Nr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG angeführte "besondere Zweckbestimmung" bei Reisemobilen läßt logischerweise nur den Schluß zu, dass Reisemobile nicht gleich einem PKW einzustufen sind. Ein PKW hat eine andere Zweckbestimmung. Sonst hätte man dieses gar nicht besonders erwähnen müssen.
>Da mir nicht bekannt ist, inwiefern Sie über die in diesem Zusammenhang anstehende Problematik informiert sind, möchte ich Ihnen einige Informationen an die Hand geben. In diesem Zusammenhang möchte ich daraufhinweisen, daß ich kein Lobbyist bin, es sei denn, man betrachtet den in einem Reisemobil urlaubenden Bürger als Lobbyisten.
>
>Die anstehende Änderung der KFZ - Steuer findet angeblich ihren Ausgangspunkt in einer Regelung der EU, in der es heißt, daß es sich bei Fahrzeugen der M1 - Klasse um Fahrzeuge handelt, die für den Transport von Menschen und Gütern geeignet sind. Dazu gehören zweifelsohne auch Reisemobile (Wohnmobile). Allerdings sind Wohnmobile als Freizeitfahrzeuge nach EG-Zulassungsrecht Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung. Sie wären somit nicht einem PKW gleichzustellen.
>
>Bei Reisemobilen - keine Kastenausbauten - handelt es sich in der Regel um Fahrzeuge, die auf einem Nutzfahrzeug-Chassis der Klasse N aufgebaut sind. Diese Fahrzeuge sind schon deshalb nicht mit einem PKW vergleichbar, zumal auch die Motorisierung nicht einem PKW entspricht. Die heute gebräuchlichen Reisemobile verfügen über Motoren mit einem Hubraum zwischen 2,3 und 7 Litern (amerikanische Reisemobile haben z.T. noch größere Motoren), die nach den Anforderungen für Nutzfahrzeuge entwickelt wurden und von daher auch einer anderen Schadstoffbegrenzung unterliegen. Auch wenn die technische Entwicklung dieser Motoren mittlerweise zu einer Verbesserung des Schadstoffausstosses geführt hat, entspricht dieses natürlich nicht den Anforderungen, die an einen PKW -Motor gestellt werden. Eine Gleichstellung ist auch hier von der Sache her nicht möglich.
>
>Reisemobile haben in der Regel ganz andere Fahrleistungen als PKW oder Nutzfahrzeuge. Die Lebenserwartung eines Reisemobiles ist, wenn auch möglicherweise nicht bei allen Modellen, wesentlich höher als die eines PKW. Ich kenne als langjähriger Reisemobilist Fahrzeuge in einem Alter von 10 bis 20 Jahren, deren Aufbauten und Fahrgestelle zum einen auf Grund der Pflege durch ihre Eigner, wie auch der im Vergleich zu einem PKW geringen Laufleistung sicherlich noch etliche weitere Lebensjahre erwarten können. Dieses hängt sicherlich mit den im Vergleich zu einem PKW wesentlich höheren Beschaffungskosten zusammen. Auch hier ist eine Gleichstellung mit einem PKW nicht möglich.
>
>Eine Besteuerung dieser Reisemobile als PKW mit den damit verbundenen Schadstoffregelungen würde zu einer derartigen Erhöhung der KFZ - Steuer führen, daß es einer Vielzahl von Eignern unmöglich gemacht würde, weiterhin diesen ihnen genehmen und ihrer Persönlichkeit entsprechenden Urlaub zu machen. Es würde hier zu einer Einschränkung der Persönlichkeit kommen.
>Aus diesen gerade genannten Gründen würden eine Vielzahl an Reisemobilen entweder unverkäuflich oder aber in ihrem Wert beim Verkauf derartig herabgesetzt, daß an einen möglichen Neuerwerb eines Reisemobiles - hier wären ja zusätzlich noch die dann höheren KFZ-Steuern zu berücksichtigen - nicht mehr zu denken wäre.
>
>In 2004 waren laut CIVD (Caravaning Industie Verband Deutschland ) in der Bundesrepublik Deutschland 371119 Reisemobile zugelassen. In Deutschland wurden in diesem Jahr mehr als 30 000 Reisemobile produziert. Wie lange noch ? Einsparungen in den Haushalten der Bundesländer wie auch die Absicht, höhere Steuereinnahmen zu realisieren, dürfen nicht dazu führen, blühende bzw. expandierende Industriezweige abzuwürgen. Denn, wer sein Reisemobil nicht entsprechend verkaufen kann, wird kein neues kaufen und der Neueinsteiger wird auf Grund der hohen Folgekosten (KFZ - Steuer) auf einen Kauf verzichten. Was passiert dann mit der Zulieferer-Industrie, den von den Gemeinden eingerichteten Reisemobil-Stellplätzen und den dort erwarteten touristischen Mehreinnahmen ?
>
>Haben wir in Deutschland nicht genug Arbeitslose ?? Denkt in diesem Staat niemand an die Folgen einer derartigen Neuregelung (ausser natürlich an die Mehreinnahmen) ? Oder hat das Land Bayern ein besonderes Interesse?
>
>In den Printmedien ist von Steuermehreinnahmen auf Grund der neuen KFZ - Steuer - die natürlich auch Geländefahrzeuge mit mehr als 2,8 t zul.Ges.Gewicht betrifft - von rund 200.000.000.- € die Rede. Was wird davon wohl übrigbleiben, wenn ich an die Erhöhung der Tabaksteuer denke, deren rechnerischen Mehreinnahmen auch bei weitem nicht realisiert werden konnten.
>
>Ich hoffe Ihnen, ohne allzu polemisch geworden zu sein, die eine oder andere Information gegeben zu haben.
>
>
>Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
>Klaus Lockermann





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