ADAC zu: Moped 50cm³ in Italien mit zwei Personen fahren

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Dieter (DL9KCL) am 27. April 2005 16:54:25:

Als Antwort auf: Moped 50cm³ in Italien mit zwei Personen fahren geschrieben von Dirk am 27. April 2005 11:18:08:

>Hallo,
>darf ich in Italien mit meinem 50³ Moped mit zwei Personen fahren?
>Habe mal irgendwo gelesen, dass dies nicht erlaubt ist!
>Wer weiß darüber was?
>Danke Dirk

So, ich habe mich mal auf die Suche gemacht. Hier ein auszug aus dem ADAC Text:


Italien


Definition

Kleinkrafträder (ciclomotori): Zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Motorräder (motoveicoli / motocicli): Alle zweirädrigen Fahrzeuge, deren Hubraum bzw. Höchstgeschwindigkeit über die Maximalwerte der Kleinkrafträder (siehe oben) hinausgeht und die zum Transport von zwei Personen (einschließlich Fahrer) geeignet sind.

Geschwindigkeit

Kleinkrafträder dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Für Motorräder gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen (sofern Hubraum > 150 ccm) 110 km/h, Autobahnen (sofern Hubraum > 150 ccm) 130 km/h (auf dreispurigen Autobahnen bei entsprechender Beschilderung: 150 km/h). Auf Autobahnen und Schnellstraßen darf bei Regen maximal nur 110 km/h bzw. 90 km/h gefahren werden.

Helmpflicht

Es besteht für sämtliche Krafträder Helmpflicht und zwar unabhängig vom Alter. Betroffen sind alle Fahrer und Beifahrer (auch Minderjährige) von Motorrädern (motocicli) unabhängig vom Hubraum. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit einer Geldbuße in Höhe ab 68 EUR geahndet. Bei einem minderjährigen Beifahrer haftet der Fahrer für den Verstoß des Beifahrers.

Fahren mit Sozius

Das Fahren mit Sozius auf Kleinkrafträdern bis 50 ccm ist verboten. Da diese Bestimmung von den italienischen Behörden als Verhaltensvorschrift angesehen wird, wenden sie sie nicht nur auf einheimische, sondern auch auf ausländische Fahrzeuge an, selbst wenn letztere in ihrem Herkunftsland für den Soziusbetrieb zugelassen sind.
!!!!!Eine Änderung dieser Regelung dahingehend, dass auch Beifahrer auf dafür zugelassenen Kleinkrafträdern bis 50 ccm mitgenommen werden dürfen, ist für Juli 2004 vorgesehen.!!!!!

Auf Motorrädern (motocicli) darf ein Sozius mitgenommen werden, sofern das Fahrzeug für das Fahren mit Sozius geeignet und entsprechend ausgestattet ist (z.B. mit einem Beifahrersitz).

Autobahnbenutzung

Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten.

Hier der Link zum selberlesen:

http://www.adac.de/search/SearchResult/RW_HighLight.asp?RWDoc2Show=1058&RWLang=de&RWCollectionID=adac&RWQuery=italien&RWURL=http://www.adac.de/auto_motorrad/Motorrad/motorrad_touren/unterwegs_mit_dem_motorrad/motorrad_kleinkraftrad_ins_ausland/italien/default.asp&RWCookieValue=


Gruß Dieter (DL9KCL)






Antworten:

CLOU-FREUNDE