Tanken im Ausland und Reservekanister

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Albert am 28. September 2005 13:18:05:

Hab dieses auch im Camperfreunde-Forum gepostet, glaube aber, hier sind die meisten Nutzer mit Womo´s über 3,5 to zul. Gesamtgewicht .

Hallo,

Habe einen Artikel unter folgenden Link gefunden:

http://bz.berlin1.de/aktuell/berlin/050903/tanken.html

Danach verstehe ich, dass Wohnmobile über 3,5 to. zul. Gesamtgewicht, welche auch straßenverkehrsrechtlich als LKW geführt werden, demnach auch 60 Liter Kraftstoff vom Ausland im Reservekanister (außer Luxemburg) einführen dürfen.

Bei den Wohnmobilen gibt es ja zwei Arten:

1. Die bis zu 3,5 to zul. Gesamtgewicht:
Sie dürfen sich verhalten wie PKW, HU u. ASU 2-jährig, bei der Straßenverkehrsordnung keine Beschränkungen wie bei den LKW´s.

und:

2. Die über 3,5 to zul. Gesamtgewicht:
Sie werden behandelt wie LKW´s, HU u. ASU 1-jährig, LKW-Regelung zB. Überholverbot bei LKW-Auschilderung, Durchfahrverbote bei LKW-Symbol etc. usw.


Also, demnächst 3 Stck. 20-Literkanister (bei Fahrzeuge über 3,5 to.) mitnehmen, oder gibt es da noch wieder andere Bestimmungen?

Gruß Albert





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