Re: Kfz-Steuer / PKW

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von helmutffb am 15. Oktober 2005 18:42:22:

Als Antwort auf: Kfz-Steuer / PKW geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 27. September 2005 08:31:26:

Hay Hans-Holger,

laut EU Recht sind Womos PKW´s gleichgesetzt. Haste ja komplett recht.
Laut STVO gilt 80 km für Fahrzeuge über 3,5t. Also auch für PKW. Ein LKW ist in Deutschland alles was über 3,5(2,8) t ist und nicht über mehr als 9 Sitzplätze verfügt. Also auch SJV. Wenn die Polizei das verfolgen würde, wäre der Trend sehr schnell zu Ende. ;-)
Ausser du hast die Sondererlaubnis für 100 km/h. Die gilt ja jetzt testweise für alle Womo, bis glaube ich 2009.

Tja, soweit mein Kenntnisstand.





Antworten:

CLOU-FREUNDE