Re: Kfz-Steuer / PKW

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 20. Oktober 2005 11:04:42:

Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuer / PKW geschrieben von helmutffb am 15. Oktober 2005 18:48:16:

>Hallo Hans-Holger,
>du hast Recht. Womo sind laut EU PKWs gleichgestellt.
>Leider gilt in Deutschland die Regelung das KFZ über 3,5 t auf 80 km/h begrenzt sind. Ausser jetzt im Testversuch, bis gaube ich 2007, auf 100 km/h. Ansonsten bleibt alles beim alten, auch das Überholverbot für KFZ über 3,5 t. Landläufig als LKW Überholverbot bezeichnet.
>Soweit mein Kenntnisstand.
Hallo,
kann eigentlich so nicht mehr stimmen. In einer Stellungsnahme des Landes Baden-Württenberg ist zweimal eindeutig folgendes zu lesen: und somit sind Wohnmobile in v e r k e h r s re c h t l i c h e r S i c h t als Personenkraftwagen zu bezeichen. Die ist eine Stellungsnahme des Landtages!
Richtig ist landläufig wird das Überholverbot als Lkw-Überholverbot bezeichnet. Stimmt, aber die Erläuterung zu dem Schild ist wie folgt: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5to einschl. ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen P e r s o n e n k r a f t w a g e n und Kraftomnibusse.
Und nun???????????????????????
Gruss
Hans-Holger aus Ufr





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