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Re: dreispurige BAB, darf ich auf die dritte Spur??

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Dieter (DL9KCL) am 18. Dezember 2005 22:03:04:

Als Antwort auf: Re: dreispurige BAB, darf ich auf die dritte Spur?? geschrieben von Rüdiger Knoche am 18. Dezember 2005 20:05:37:

>Hallo Clou-Freunde, în § 41 Abs. 6 zu Zeichen 340, Buchstabe d, StVO steht, bezogen auf drei markierte Fahrstreifen in eine Richtung: "Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften L a s t k r a f t w a g e n mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen." Wohnmobile sind, trotz aller Diskussionen, noch Sonderkfz., aber keine Lastkraftwagen. Viele Grüße Rüdiger aus Lennestadt

Danke Rüdiger,

mal eine vernünftige Antwort auf meine Frage zwinkerzwinkerzwinker.

Gruß
Dieter (DL9KCL)





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