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Re: Tatsächliche Zuladung eines Clou Liners

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 23. Januar 2006 19:13:32:

Als Antwort auf: Re: Tatsächliche Zuladung eines Clou Liners geschrieben von Peter am 22. Januar 2006 16:17:50:

Hallo Peter,
was für einen MAN hast Du denn? Bj. Motorhubraum,PS?
Übrigens lt. Auskunft der Tüv-Führerscheinstelle ist das Fahren eines mit 7,49to Liners der aber mehr wiegt nicht strafbar im Sinne des Führerscheinrechts sondern nur wegen der Überladung. Strafe bei Feststellung und Entladung an Ort und Stelle???
Gruss
Hans-Holger aus Ufr




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