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Re: Steuer Clou 670 F auf Iveco 45-10 2,5 l 68Kw / 92 PS

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Geschrieben von Monzetti am 29. März 2006 20:32:17:

Als Antwort auf: Steuer Clou 670 F auf Iveco 45-10 2,5 l 68Kw / 92 PS geschrieben von Matthias am 28. März 2006 17:15:21:

Das Finanzamt Bayern veröffentlicht dazu folgende Information:

Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile ab 1.5.2005
Bescheide nicht endgültig - Gesetzesentwurf des Bundesrats für Neuregelung

Bei der Besteuerung von schweren Geländewagen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t gab es bis Ende April 2005 steuerliche Ungleichbehandlungen. Derartige Fahrzeuge sind nach ihren objektiven Beschaffenheitsmerkmalen als Personenkraftwagen (Pkw) konzipiert. Sie unterlagen aber nicht - wie Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t - der für Pkw geltenden Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten, sondern der deutlich günstigeren Gewichtsbesteuerung, die insbesondere auch für Lastkraftwagen zur Anwendung kommt.

Die Bundesregierung hat mit der Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit Wirkung ab 01.05.2005 reagiert. Hiernach entfallen ab diesem Stichtag die verkehrsrechtliche Begriffsdefinition „Kombinationskraftwagen“ und die relevante 2,8 t-Grenze. Dies hat für die Kraftfahrzeugsteuer zur Folge, dass schwere Geländewagen seit 01.05.2005 als Pkw nach dem Hubraum und dem Emissionsverhalten zu besteuern sind.

Mit der Änderung der StVZO ab 01.05.2005 wurden aber nicht nur die als ungerechtfertigt angesehenen Steuervorteile für schwere Geländewagen beseitigt, auch für schwere Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8. t ist die bisher geltende günstigere Gewichtsbesteuerung weggefallen. Diese Wohnmobile wären jetzt - wie bisher schon Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t - als Pkw nach dem Hubraum und dem Emissionsverhalten zu besteuern, was zu einer deutlichen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer führen würde. Eine überzogene Besteuerung von Wohnmobilen entsprach aber nicht der Intention der Länderfinanzminister.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat die Finanzämter deshalb auch angewiesen, Wohnmobile ab dem 01.05.2005 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst nach der bisherigen Rechtspraxis zu besteuern.

Der Bundesrat hat bereits einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen vorgelegt. Voraussetzung für das Wirksamwerden des Gesetzes ist ein entsprechender Beschluss des Bundestags.

Gruß,

Monzetti





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