Re: clou 570e reimportieren nach deutschland

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von bbrot am 21. Februar 2003 10:59:39:

Als Antwort auf: Re: clou 570e reimportieren nach deutschland geschrieben von bbrot am 21. Februar 2003 10:51:59:

>>Hallo
>>habe mich mal beim ADAC und Zollamt Hannover schlau gemacht. Für Fahrzeuge die aus EFTA-Staaten (dazu gehört auch die Schweiz) nach Deutschland eingeführt werden ist eine Warenverkehrsbescheinigung (genannt EUR.1)erforderlich. Mit dieser wird die Herkunft des Fahrzeuges bescheinig. Das Fahrzeug muß aus einem EU- bzw. EFTA-Staat stammen um die Warenverkehrsbescheinigung zu erhalten.
>>Mit der Bescheinigung sind bei der Einfuhr nach Deutschland 16 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis zu zahlen. Ist der Kaufpreis offensichtlich zu niedrig bzw. wurde das Fahrzeug verschenk bzw. geerbt kann der Zoll den Wert festlegen.
>>Ohne die Warenverkehrsbescheinigung sind auf den Kaufpreis 10 % Zoll und 16 % Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Dieses würde zB. auf Fahrzeuge zutreffen die in Übersee gebaut worden. -Angaben ohne Gewähr aber nach bestem Gewissen-
>>Zu der Aussage das bbrot seinen Clou ohne Kosten von Belgien nach Deutschland geholt hat kann ich nur vermuten das er den Clou 570E gekauft hat der Ende 2002 bei Mobile inseriert war. Das Fz. hatte einen deutschen Brief und brauchte somit nicht verzollt werden.
>>Grüße der immenoch nach einem 570E suchende grmpf
>>Sven L.
>ja genau um den clou handelt es sich.
>ein irrtum ist aber das der clou einen deutschen brief hatte dies stand dahmals in der artikelbeschreibung tatsache ist das das fz lediglich einmal einen deutschen brief hatte! das fz hatte danach einen französichen brief und zuletzt einen belgischen.ich musste lediglich beim bka-flensburg einen auszug beantragen ( wohl um nachzuweisen oder sicherzustellen das das fz nicht als gestohlen gemeldet ist)danach wurde ein tüv gutachten erstellt und das fz bekam einen neuen brief mit dem es zugelassen wurde. einfuhrsteuern werden meines wissens fällig wenn das fz weniger als ein halbes jahr alt und weniger als
>1500km gelaufen hat. interessanter link dazu : http://www.viking-media.de sowie das örtliche Finanzamt
>gruss bbrotupdown


desweiteren ....
wenn das fahrzeug in deutschland vom ersteigentümer gekauft wurde ist die deutsche mehrwertsteuer schon beglichen (so war es bei mir ich musste lediglich mwst im kaufland begleichen)
gruss





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