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Re: Tüv

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Rüdiger aus Lennestadt am 30. April 2006 19:19:17:

Als Antwort auf: Tüv geschrieben von jörg am 26. April 2006 21:21:42:

Hallo Jörg, die Verordnungslage ist eindeutig. Wohnmobile über 3,5 t zGG bekommen die HU-Abnahme für 24 Monate. Sind die Fahrzeuge älter als 7 Jahre, beträgt der Zeitraum leider nur noch 12 Monate. Warum nun ältere Wohnmobile und über 3,5 t zGG weiterhin eine Vorführfrist von 24 Monaten erhalten, kann man nur spekulieren. Zum Einen kann man nie ausschließen, dass es sich hier bei der HU-Abnahme um kein reguläres Verfahren handelt. Allerdings kann ich nur davor warnen. Spätestens bei einer Wiederzulassung bzw. Ummeldung dürfte dieses bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auffallen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet werden. Aber es gibt auch die Möglichkeit, und ich denke, dieses wird die häufigste Ursache sein: Auch Prüfer, welche eine HU-Abnahme vornehmen, sind nur Menschen und mittlerweile gibt es soviele Fahrzeugarten und Ausnahmen bei HU und uach der SP (Sicherheitsprüfung, dass diese (r) Prüfer diese nicht überblickt und so nach dem Regularium, Womos wieder 24 Monate HU, verfährt. Er vergisst für mich einfach die 7-Jahres-Regelung. Ich denke, Irren ist menschlich und es soll sich der Womo-Besitzer freuen, welcher auf diesem legalen Wege eine 24-Monats-Plakette erhält. Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass dieses bei einer Polizeikontrolle auffällt, da ja Stempel auf Zulassungschein und die Monatsangabe auf der Plakette übereinstimmen. Bei dem mittlerweile sehr umfangreichen Rechtswissen, mit welchem die Polizeibeamten heutzutage konfrontiert werden, denke ich, wird die 7-Jahres-Frist auch nicht bekannt sein, es sei denn, der Beamte ist selber Womo-Fahrer. Anders wird es bei den Beamten sein, welche rein in der Verkehrsüberwachung eingesetzt sind, hierzu zähle ich auch die Autobahnpolizei. Diese sind bezüglich der Fahrzeugüberwachung geschulter und da könnte eine solcher Fehler schon eher auffallen. Aber auch dann brauchte der Womo-Fahrer mit der 24-Monatsplakette keine Sorgen haben, wenn sie legal von einem Prüfer angebracht wurde. Die Beamten werden sich darauf beschränken müssen, die getroffene Feststellung der für die Zulassung des angetroffenen Womos zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu melden unter Benennung von Kennzeichen, Organisation, welche die HU durchgefürt hat (DEKRA, TÜV, GTÜ o.a.) und Nr. des Prüfers (steht im Stempelaufdruck auf dem Zulassungschein). Die Verkehrsbehörde wird aufgrund dieser Daten Ermittlungen einleiten müssen (Durchschrift Prüfprotokoll befindet sich ja bei der HU-Organisation, aber auch bei dem jeweiligen Fahrzeughalter, da dieser ja verpflichtet ist, das Prüfprotokoll bis zur nächsten HU aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorzulegen.) Wer dann ggfls. Probleme bekommen könnte, wäre der jeweilige Prüfer, nicht aber der Fahrzeughalter. Das Schlimmste, welches passieren könnte, wäre, dass die Zulassungsbehörde die 24-Monats-Frist widerrufen und in eine 12-Monats-Frist umwandeln will. Allerdings wäre dann die Frage, ob die Zulassungsbehörde den Verwaltungsakt so einfach widerrufen bzw. ändern darf, ein Rechtsthema für sich.
Also gönnen wird unseren Womo-Freunden ihre 24-Monatsplakette (natürlich auch AU ) welche sie basierend auf menschlichem Irrtum erhalten haben. Gleiches Recht für alle, wie ein anderer Forumteilnehmer hier einforderte, wird es hier nicht geben, denn es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Viele Grüße aus dem Sauerland
Rüdiger





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