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Re: Tempo 100 für Womo's oberhalb von 3 to?

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Dieter (DL9KCL) am 02. Juni 2006 15:02:55:

Als Antwort auf: Tempo 100 für Womo's oberhalb von 3 to? geschrieben von Stefan am 02. Juni 2006 07:21:59:

>Hallo zusammen,
>für unseren Urlaub in Kroatien habe ich mir ein entsprechendes Tourenpaket schicken lassen. Darin steht, dass Womo's mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to in Deutschland auf Autobahnen "nur" 80 km/h fahren dürfen. Hieß es denn nicht, dass es mittlerweile auch für "schwere Wohnmobile" eine Ausnahme gibt und 100 km/h gefahren werden dürfe? Hat jemand von Euch genauere Kentnisse und vielleicht auch eine konkrete und zuverlässige Informationsquelle?
>Danke für Eure Mühe.
>Gruß
>Stefan

Hallo Stefan,

hier meine Info vom ADAC dazu:

Sehr geehrter Herr Lend,

zum 1.4.2005 wurde die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile
mit mehr als 3,5 bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf deutschen
Autobahnen und Kraftfahrstraßen von bislang 80 km/h auf 100 km/h angehoben.
Damit wurde einer langjährigen Forderung des ADAC entsprochen.
Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse, die als "So. Kfz Wohnmobil" zugelassen sind
und auch tatsächlich 100 km/h schnell fahren können, sind hinsichtlich
ihres Fahrverhaltens und Bremsvermögens auf einem technisch hohen Niveau.
Dies belegt nicht nur eine Untersuchung der Bundesanstalt für
Straßenwesen, sondern macht sich auch in der Unfallstatistik dieser Fahrzeugart
positiv bemerkbar.

Im Rahmen eines bis Ende 2009 befristeten Versuches soll nun erforscht
werden, ob die Anhebung des Tempolimits eine Verbesserung des
Verkehrsflusses bringt und deshalb auf Dauer gesetzlich vorgesehen werden soll.
Betroffenen hiervon sind derzeit etwa 53.000 Fahrzeuge. Anders als bei
der Ausnahmeregelung für Gespanne, die seit 1998 Tempo 100 ermöglicht,
ist für Wohnmobile weder eine gesonderte Überprüfung noch eine
Kenntlichmachung durch Aufkleber erforderlich. Dieser Verzicht auf einen
bürokratischen Aufwand spart Wohnmobilbesitzern viel Geld und ist deshalb aus
Sicht des ADAC zu begrüßen.

!!!!!!Aber Achtung: Die angehobene
Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Deutschland beschränkt; sie gilt hier auch für ausländische Wohnmobile bis 7,5 Tonnen.!!!!!!!!

Durch die Ausnahmeverordnung soll den Fahrern schwerer Wohnmobile
insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, die auf 80 km/h begrenzten Lkw
überholen zu können. In diesem Zusammenhang regt der ADAC eine Änderung
des Verkehrszeichen 277 an, das ein Überholen durch alle Kfz über 3,5 t
- ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse - verbietet. Konsequenter Weise
sollten von diesem "Lkw-Überholverbot" auch die 100 km/h schnellen
Wohnmobile und Gespanne ausgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
H.-G. Lehmann


Gruß
Dieter (DL9KCL)





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