Re: Probleme mit Nachbarn wegnen längers Parken auf der Straße

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Geschrieben von Fredl aus Berlin am 18. Oktober 2010 21:07:47:

Als Antwort auf: Probleme mit Nachbarn wegnen längers Parken auf der Straße geschrieben von Matthias am 18. Oktober 2010 13:43:57:

Mein Kenntnisstand dazu ist folgender:
Fahrzeueg über 3,5 to müssen innerhalb geschlossener Ortschaften beim Parken vorne und hinten je eine "Nachtparktafel" haben, wenn das Fahrzeug nicht durch eigene Lichtquelle beleuchtet wird. Parken auf Gehwegen geht nur bis 2,8 to ... die Parkdauer ist (wenn das Fahrzeug zugelassen ist und *kein* Saisonkennzeichen hat) unbegrenzt.

Grüsse Fredl



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