Re: Probleme mit Nachbarn wegnen längers Parken auf der Straße
Geschrieben von Rüdiger am 19. Oktober 2010 18:08:03:
Als Antwort auf: Re: Probleme mit Nachbarn wegnen längers Parken auf der Straße geschrieben von Fredl aus Berlin am 18. Oktober 2010 21:07:47:
Hallo Fredl, Dein Kenntnisstand ist richtig. In § 17 Abs. 4 StVO heißt es: " Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Pkw, mit einem zGG von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaft stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Enrichtungen kenntlich zu machen."
Zugelassene andere lichttechnische Einrichtungen sind die amtlichen Park-Warntafeln. Allerdings gilt dieses nur bei Abstellen auf der Fahrbahn. Kann der Clou innerhalb geschlossener Ortschaft komplett auf einem Seitenstreifen abgestellt werden und ragt n i c h t in die Fahrbahn hinein, reicht es aus, wenn eine durchgängige Straßenbeleuchtung vorhanden ist, die das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung sichtbar macht (OLG Hamm hat mal 30 m vorgeschrieben.). Ein Seitenstreifen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn, sondern zählt unter „andere Straßenteile“. Gruß Rüdiger
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