Re: Oldtimerzulassung

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Geschrieben von Andreas aus Hamburg am 13. September 2011 12:05:07:

Als Antwort auf: Re: Oldtimerzulassung geschrieben von Franz am 13. September 2011 08:40:23:

Danke für den Link zu wiki.

Somit bestätigt sich die Vermutung, dass es bei einem Oldtimerstatus auch um die Nutzung geht. Natürlich könnte man mit einem H-Kennzeichnen ein Wohnmobil zulassen. Kommt es zu einem Ernstfall und die Versicherung hat keine Lust in den Schaden einzutreten, dann könnte sie recherchieren, dass das Fahrzeug nie (bestenfalls selten) als Oldtimer und nur als Wohnmobil genutzt wurde. Zum Beispiel weil man gerade im Urlaub - im Ausland damit war. Das ist dann ja mit Sicherheit kein Oldtimernutzen (Historische Fahrzeug, dass man sich zum Spaß hält).

Somit bliebe nur die Umweltzone, da auch steuerlich die Absicht gilt und damit eigentlich die volle KFZ Steuer bezahlt werden müsste. Die Umweltzone wäre also damit ausgetrickst - aber zu dem Preis, dass man gegebenenfalls keinen Versicherungsschutz hat.

Oder gibt es eindeutige Beispiele, bzw. Aussagen der Versicherung und der Steuerstelle?

Es gibt Beispiel in denen Leute Versicheurngsbeiträge falsch bezahlt/falschen Vertrag hatten und nach Jahren im Schadenfall keine Deckung da war. Die Beiträge gibt es auch nicht zurück. Der Vertreter ist auch nicht einfach haftbar zu machen - wenn man einen Vertag unterschreibt der anderes vorsieht, die Verantwortung liegt eher beim Halter.

Gruß,

Andreas



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