Re: Oldtimerzulassung

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Rüdiger am 15. September 2011 18:58:12:

Als Antwort auf: Re: Oldtimerzulassung geschrieben von neuliner am 14. September 2011 23:12:30:

Liebe Clou-Freunde,
ich darf zwar keine Rechtsauskünfte erteilen, aber macht es euch nicht zu schwer.
Die Nutzung eines Wohnmobils mit H-Kennzeichen ist grundsätzlich nicht eingeschränkt. Aber: Eine gewerbliche Vermietung dieses Wohnmobils ist jedoch ausgeschlossen.
Die pauschale Besteuerung beträgt 191 Euro und einige Cent im Jahr.
Wer also einen 30-jährigen Clou hat und ein Gutachter hat sein "O.K." für das Mobil als Oldtimer gegeben, sollte die Vorteile auch nutzen.
Macht euch nur vorher schlau, ob euer Clou auch den Anforderungen an einen Oldtimer entspricht.
Da gibt es für das Gutachten einige wichtige Vorgaben für den Sachverständigen, die bei dem Fahrzeug eingehalten werden mussten.

Gruß

Rüdiger



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