Re: Zulassung Gasanlage beim Umsetzen auf neu(er)es Fahrgestell

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Colori am 16. Oktober 2011 10:33:31:

Als Antwort auf: Zulassung Gasanlage beim Umsetzen auf neu(er)es Fahrgestell geschrieben von MarHue am 15. Oktober 2011 15:48:38:

Ich kann dir jetzt nicht sagen wie das Gas-Zulassungsrechtlich ist. Mein Gasprüfer hat die Anlage neu abgenommen, wobei ich die ja komplett neu Aufgebaut habe - Gastank nicht mehr vorhanden, Gasverteilerblöcke direkt vor dem Gaskasten. Über die Hälfte der Gasleitungen wurden bei mir überflussig.

An sonsten wurden alle Geräte weiterverwendet. Kocher und Heizung von Alde - 50mBar Kühlschrank von Dometic 30mBar mit Truma Gas Vordruckregler.
Ware die Gasanlage unverändert geblieben wäre es noch einfacher gewesen, dann hätte er einfach nur die Druck und Funktionsprüfung gemacht, weil ich in den letzten Jahren auch schon immer dort die Prüfungen machen ließ und der Aufbau somit Bekannt war. So hat er noch mal alle Verschraubungen überprüft und nachgezogen, sowie den neu gebauten Gaskasten, die Gerätedaten wurden aus der alten Prüfbescheinigung übernommen.

Colori



Antworten:

CLOU-FREUNDE