Zulassung Gasanlage beim Umsetzen auf neu(er)es Fahrgestell

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von MarHue am 15. Oktober 2011 15:48:38:

Guten Tag.

Aus verschiedenerlei technischen Gründen erwäge ich, den 670er-Aufbau vom LT runter zu nehmen und auf ein gescheites Basisfahrzeug zu setzen. Colori hat zum Beispiel da einen MB Vario gewählt. Das macht Sinn, vor allem weil der Stern und MAN die einzigen zu sein scheinen, bei denen man wirklich langfristig Ersatzteile bekommt. Und damit meine ich: Auch noch in 20 Jahren... Aber auch noch andere Trägerfahrzeuge kommen in Betracht. Jetzt stellt sich mir aber gleich anfangs die folgende generelle Frage:

Der NiBi ist Baujahr 1986 und hat eine 50 mbar Gastechnik. Heutiger Standard ist 30mbar. Wenn ich die Kabine umsetze, kann es dann Probleme in der Form geben, dass die 50 mbar -Anlage nicht mehr der Stand der Dinge ist? Will sagen: Steht unter Umständen ins Haus, auch noch ALLE Geräte (vor allem die ALDE!!!) und den Gastank erneuern zu müssen, um das Fahrzeug überhaupt wieder zugelassen zu bekommen? Richtet sich das nach dem Baujahr des Aufbaus oder des Basisfahrzeuges? Und wenn letzteres: Ab wann ist 30mbar denn Pflicht? Hat da jemand Infos und/oder Erfahrungen?

Viele Grüße und schon mal Danke
Markus



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