Re: Kfz-Steuer neue StVo

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Hans-Holger aus Ufr am 15. März 2005 20:56:51:

Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuer neue StVo geschrieben von Klaus Lockermann am 15. März 2005 18:17:02:

Hallo Klaus,
ich poemisiere nicht sondern stelle Fakten fest. Du must Dich mal von den alten Gedanken lösen. Seit Oktober 2004 gibt es ein Gesetz und das sagt wörtlich und ausrücklich: Wohnmobile sind verkerhtsrechtlicher Hinsicht als Fahrzeuge der Klasse M(für die Personenförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern)mit besonderer Zweckbestimmung anzusehen(Anhang II A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG), sie sind demngemäß als Pkw zu quailifizieren!!!
Wäre das nicht der Fall dürfte auch die Kfz-Steuer nicht neu berechnet werden! Denn es steht: unter Anknüpfung an diese verkehrsrechtliche Beurteilung sind Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen ausßer dem Fahrersitz kraftfahrzeugsteuerlich als Pkw zu behandeln. Es gibt demnach keine Sonderkfz seit Oktober mehr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Auch wenn es in deinen Papieren anders steht. Wenn Du neue Papiere willst musst Du Womo abmelden und am 02.Mai wieder anmelden dann müsste Pkw drin stehen!!!!!!! Glaubst Du da hat bisher jemand drangedacht?? Das finanzamt verschickt auch immer noch alte Bescheide da sie erst gesetzlich ab 01.05. die neue Steuer berechnen dürfen. Kläre das doch bitte mal ab mit deinen Kollegen. ABer unter Berücksichtigung des seit Oktober 2004 gültigen Gesetzes, wie gesagt wri sind Fahrzeuge der M1-Klasse, sprich Pkw.
Will das auch versuchen zu klären. Aber die meisten können das nicht glauben und erklären immer das alte Recht!! Würde mcih freuen wenn Du was herausbekommst. Außerdem sind alle meine Briefe sachlich und objektiv wenn ich mit entsprechenden Behörden usw. maile, schreibe oder spreche. Was ich mit meinen Beitrag nur erreichen wollte ist wenn die Sachlage so ist kommen leider auf die Gemeinden, Städte und Kreis enorme Kosten zu, wie Zusatzschilder, Kennzeichnungspflichten usw. Die sollte man also daraufaufmerksam machen damit auch von dieser Seite ein Aufschrei kommt. Werde mich demnächst in eine Radarfalle begeben leider etwas zu schnell und in eine Strasse einfahren die ich normalerweise nciht befahren darf um die Rechstlage zu klären wenn nötig vor Gericht! Wie sagt man so schön Eigenversuch.
Übrigens glaube ich schon dass einige auch ohne hier zu posten etwas unternehmen aber wenn man halt das Forum liest glaubt man das halt nicht und ausserdem könnte man dann seine Gedanken austauschen.
Gruss
Hans-Holger aus Ufr

>Hi Hans-Holger,
>was steht bisher eigentlich in Deinem Fahrzeugbrief? Doch sicherlich So.KFZ Wohnmobil oder So.KFZ Wohnmobil über 2,8 t. Oder ? Letzteres steht zumindestens bei mir drin. Ich fahre also weder einen PKW, einen LKW oder ein Kombinationskraftfahrzeug. Trotzdem gelten für uns alle, die ein Wohnmobil (Kraftfahrzeug) mit mehr als 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht fahren, die in der StVO beschriebenen Einschränkungen.
>http://verkehrsportal.de/cgi-bin/search.pl?KEYWORDS=Lastkraftwagen&CONTEXT=%28%2Fstvo%29
>Egal, ob wir in Zukunft als PKW versteuert werden oder nicht. Ich kann gar nicht glauben, daß meinen Kollegen eine derartige Auskunft so schwer fällt.
>Im Übrigen sollten wir nicht so polemisieren. Zumindestens dann nicht, wenn wir uns mit offiziellen Stellen auseinandersetzen wollen. Es gibt auch genügend sachliche Gründe, die man den offiziellen Stellen oder den Abgeordneten vortragen kann. Polemik bringt gar nichts, ausser daß man sich gegebenenfalls lächerlich macht. Im Übrigen bist Du sicherlich nicht der Einzige, der in dieser leidigen Sache etwas unternimmt, auch wenn man dieses nicht im Forum kundtut.
>zwinker
>Klaus aus Iserlohn
>
>>Hallo Leute,
>>super weiter so und was ist mit dem Rest? Mal was anderes im Juli 2004 ist das Gesetz ja geändert worden dass wir Pkw sind. Also gilt ab da auch die entsprechende STVo für uns,d.h. in Strassen die bisher gesperrt waren dürfen wir einfahren! z. B. für Kraftfahrzeuge gesperrt ausser Personenkraftwagen und Omnibuuse!!!!!!!!!!! Kennt sich jemand aus? Dürfen wir auf über 100fahren?? Wir dürfen auch Parken auf Pkw-Parkplätzen!!!!!! Jeder sollte seine Stadtverwaltung mal darauf aufmerksam machen da das ja bedeutet Umzeichnung aller Strassen, Parkplätze usw.!!!!! Hohe Kosten!!!!!! für was brauchen wir jetzt noch wohnmobilstellplätze ich darf mit meinen Pkw überall halten wo es eben für Pkw erlaubt ist. Habe schon Polizei angerufen und nachgefragt nach längerer Debatte waren die vollkommen fertig und wollen mal eruieren was da abgeht!! Meiner Meinung nach ist die gesamt STVO eigentlich hinfällig und muss umgeschrieben werden.! Und noch was für die NRWler! Macht euren Finanzämtern keine Vorwürfe, wie ich aus einer zuverlässigen Quelle erfahren habe hielt es die Landesregierung erst heute für notwendig die Abgeordneten zu informieren!!!!!!
>>Warum wohl???
>>Gruss
>>Hans-Holger aus Ufr





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