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Re: tüv und wiederanmeldung

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Rüdiger aus Lennestadt am 23. März 2006 22:56:59:

Als Antwort auf: Re: tüv und wiederanmeldung geschrieben von mathias voigt am 23. März 2006 22:17:39:

Hallo Clou-Freunde,
ich möchte zu euerer Rechtssicherheit bezüglich Wiederanmeldung und Termin der HU und AU beitragen:

Grundlage für die Fahrt zur Wiederanmeldung ist § 23 Abs. 4 StVZO. Ich zitiere:
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen -Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen- oder oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werde, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind ....." . D.h.: Ihr müsst eine Versicherungsdoppelkarte für die Zulassung haben (ist ja bekannt) und diese bei der Fahrt mitführen, damit man bei polizeilichen Kontrollen den Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung hat.

Nun zur Datierung der HU bzw. AU bei Wiederanmeldung eines vorübergehend stillgelegten Clou: Grundlage ist die Anlage VIII zur StVZO. Ich will jetzt nicht die Verordnung zitieren, lediglich kurz ausführen, dass die Untersuchungspflicht während der Abmeldezeit ruht. War vor oder während dieser Zeit eine HU oder AU fällig (Sicherheitsprüfung natürlich auch, falls jemand solch ein Tonnenfahrzeug fährt) so sind die Prüfungen bei der Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Die Frist, und jetzt kommt das Wichtige, beginnt mit dem Monat der Durchführung der Untersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeuges. Im Klartext: Im Mai Wiederzulassung, zuvor zur HU oder AU, also Fristbeginn für die nächste Untersuchung auch der Mai. Also keine Rückdatierung.

Ich hoffe, dass ich euch mit den vorstehenden Ausführungen geholfen haben.

Gruß
Rüdiger





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