Re: clou 570e reimportieren nach deutschland

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Geschrieben von Sven L. am 20. Februar 2003 22:23:10:

Als Antwort auf: clou 570e reimportieren nach deutschland geschrieben von roland bischofberger am 19. Februar 2003 16:58:00:

Hallo

habe mich mal beim ADAC und Zollamt Hannover schlau gemacht. Für Fahrzeuge die aus EFTA-Staaten (dazu gehört auch die Schweiz) nach Deutschland eingeführt werden ist eine Warenverkehrsbescheinigung (genannt EUR.1)erforderlich. Mit dieser wird die Herkunft des Fahrzeuges bescheinig. Das Fahrzeug muß aus einem EU- bzw. EFTA-Staat stammen um die Warenverkehrsbescheinigung zu erhalten.
Mit der Bescheinigung sind bei der Einfuhr nach Deutschland 16 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis zu zahlen. Ist der Kaufpreis offensichtlich zu niedrig bzw. wurde das Fahrzeug verschenk bzw. geerbt kann der Zoll den Wert festlegen.
Ohne die Warenverkehrsbescheinigung sind auf den Kaufpreis 10 % Zoll und 16 % Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Dieses würde zB. auf Fahrzeuge zutreffen die in Übersee gebaut worden. -Angaben ohne Gewähr aber nach bestem Gewissen-

Zu der Aussage das bbrot seinen Clou ohne Kosten von Belgien nach Deutschland geholt hat kann ich nur vermuten das er den Clou 570E gekauft hat der Ende 2002 bei Mobile inseriert war. Das Fz. hatte einen deutschen Brief und brauchte somit nicht verzollt werden.

Grüße der immenoch nach einem 570E suchende grmpf

Sven L.




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