Schwerlastverkehrsabgabe in der Schweiz

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Geschrieben von Detlef Ress am 11. August 2014 12:13:01:

Moin,
ich habe gerade die Seite noch einmal gelesen.
Irgendwie ist das nicht logisch, was dort steht:

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA
Die LSVA ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.

Sie wird für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet, die

ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
dem Gütertransport dienen und
im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.

Pauschale Schwerverkehrsabgabe PSVA
Für die nachstehenden Fahrzeugarten wird die Abgabe in Form einer Pauschale (Pauschale Schwerverkehrsabgabe, PSVA) erhoben.

schwere Personenwagen
schwere Wohnmotorwagen (Wohnmobile/Camper) und Wohnanhänger (Caravans)
Fahrzeuge für den Personentransport (Gesellschaftswagen, Car)
Traktoren und Motorkarren
Motorfahrzeuge von Schaustellern und Zirkussen
Andere Motorfahrzeuge für den Sachentransport und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

zuerst wird zur Bedingung gemacht, dass Güter transportiert werden, dann gibt es einen Katalog, in dem Fahrzeuge aufgeführt werden, die trotzdem bezahlen müssen, also auch die Wohnmobile...
alles klar? Die Schweizer waren halt schon immer etwas umständlich...

mit besten Grüßen
Detlef



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