Re: Unser CLOU Ersatz-Mobil

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Geschrieben von Rüdiger am 17. September 2014 18:33:57:

Als Antwort auf: Unser CLOU Ersatz-Mobil geschrieben von IRHÖNMANN Klaus am 15. September 2014 22:12:27:

Hallo Frank,
ich habe mal § 4 der Gruppenversicherung für Plus-Mitglieder kopiert und angehängt. Du bekommst alle Leistungen der Plus-Mitgliedschaft, lediglich Ausnahmen für Bergung, Transport usw. des Womos.

"§ 4 Welche Fahrzeuge sind geschützt?
(1) Geschützt sind nicht zulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge, die von einer geschützten
Person zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt werden. Das gleiche gilt, wenn die
alleinverantwortliche
Fahrt durch eine geschützte Person unmittelbar gestartet werden soll.
(2) Geschützt sind weiter alle auf die geschützten Personen persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wenn
eine geschützte Person zum Zeitpunkt des Schadens als Insasse an der Fahrt teilnimmt. Das gleiche
gilt, wenn die Fahrt unmittelbar gestartet werden soll. Entsprechendes gilt für nichtzulassungspflichtige
Kraftfahrzeuge im Eigentum der geschützten Personen.
(3) Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse hat. Zwei Achsen mit einem
Abstand von weniger als 1 m gelten als eine Achse.
(4) Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze
(einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und
– eine Gesamtbreite von 2,55 m,
– eine Gesamtlänge von 10 m,
– eine Höhe von 3 m sowie
– eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle angegebenen Maße gelten
einschließlich der Ladung.
(5) Wohnmobile sind unabhängig von den Fahrzeugmaßen geschützt. Folgende Leistungen werden bei
Überschreitung einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung oder einer zulässigen Gesamtmasse von
7.500 kg nicht erbracht: Bergung (§ 16), Fahrzeugtransport (§ 20), Pick-up-Service (§ 21) und bei
Totalschaden
der Transport vom Schadenort zum Einstellort sowie vom Einstellort zum endgültigen Verschrottungsort
oder zur Zollstelle (§ 23 Absatz 2)."

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Gruß Rüdiger



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