Re: Liner undicht - Ergänzungen

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Geschrieben von Rüdiger Knoche am 12. Juli 2005 19:24:58:

Als Antwort auf: Re: Liner undicht - Ergänzungen geschrieben von Holger am 12. Juli 2005 10:09:29:

Hallo Holger, Dein RA hat recht, wenn der Liner im Fahrzeugbrief/-schein auf eine Fa. zugelassen war, kommt die Fa. nach dem Gewährleistungsrecht nicht raus, d.h., der im Kaufvertrag aufgenommene Zusatz "ohne Gewährleistung" ist nichtig. Dieses ist nur bei Privatverkauf rechtsverbindlich. Eine Fa. kann den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch vertraglich auf 1 Jahr reduzieren. Aber dieses 1 Jahr nach Kaufabschluß steht. Dein RA hat Dir also die richtige Auskunft gegeben. Du schreibst, der Verkäufer hat sich aus Frankreich gemeldet, ich unterstelle aber, dass es sich um eine deutsche Firma handelt.
Gruß Rüdiger





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