Re: Liner undicht - Ergänzungen

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Geschrieben von Holger am 13. Juli 2005 10:17:20:

Als Antwort auf: Re: Liner undicht - Ergänzungen geschrieben von Rüdiger Knoche am 12. Juli 2005 19:24:58:

>Hallo Holger, Dein RA hat recht, wenn der Liner im Fahrzeugbrief/-schein auf eine Fa. zugelassen war, kommt die Fa. nach dem Gewährleistungsrecht nicht raus, d.h., der im Kaufvertrag aufgenommene Zusatz "ohne Gewährleistung" ist nichtig. Dieses ist nur bei Privatverkauf rechtsverbindlich. Eine Fa. kann den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch vertraglich auf 1 Jahr reduzieren. Aber dieses 1 Jahr nach Kaufabschluß steht. Dein RA hat Dir also die richtige Auskunft gegeben. Du schreibst, der Verkäufer hat sich aus Frankreich gemeldet, ich unterstelle aber, dass es sich um eine deutsche Firma handelt.
>Gruß Rüdiger


Hallo Rüdiger,

aktuell ist der Geschäftsführer der Firma aus dem Urlaub zurück; Er will das Fahrzeug am 19.09.05 mit nir zusammen bei N&B untersuchen lassen.

Es soll alles geprüft und instandgestetzt werden.

In soweit scheint die Sache wohl zu laufen.

Nach der heutigen Rücksprche scheinen da wohl ein paar Euros zusammenzukommen.

Der Verkäufer war wohl wegen der Gewährleistung sehr geknickt, zumal die N6B Leute auch auf Würmer etc unstersuchen werden.
Es soll der Feuchtigkeitsgrad des Fahrzeuges ermittel werden un danach die Maßnahmen besprochen.

Wie sind so die erfahrungen in diesen Angelegenheiten ??

GRüße Holger




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