Steuer kommt!

CLOU-FREUNDE

Geschrieben von Rainer B am 22. September 2005 12:26:05:

Hallo allerseits.
Folgende Mitteilung habe ich gerade erhalten. Wünsche viel Spass beim Lesen grmpf:

Karlsruhe, 21. September 2005

Oberfinanzdirektion Karlsruhe informiert über Kraftfahrzeugsteueränderung

Umstellung der bisherigen Gewichtsbesteuerung von Geländewagen, Pick-up-Fahrzeugen, Großraumlimousinen und sonstigen Mehrzweckfahrzeugen auf Hubraumbesteuerung

Halter von Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles, Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine, Großraumlimousinen, Kleinbussen und ähnlichen Fahrzeugen (z. B. sog. Vans) sowie von Mehrzweckfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 2,8 t erhalten in den nächsten Monaten einen geänderten Kraftfahrzeugsteuer-Bescheid, so Oberfinanzpräsident Dr. Manfred Walz.

Für diese Fahrzeuge ist durch gesetzliche Änderungen zur Kraftfahrzeugsteuer bereits mit Wirkung vom 1.5.2005 die Besteuerungsgrundlage geändert worden. Die Fahrzeuge werden nun wie alle übrigen PKW (nach Hubraum und Schadstoffverhalten) besteuert. Maßgeblich ist jetzt bei den genannten Fahrzeugen nicht mehr das jeweilige Fahrzeuggewicht (Gewichtsbesteuerung), sondern der Hubraum (Hubraumbesteuerung). Die tatsächliche Nutzung des jeweiligen Fahrzeugs ist für die Besteuerung unerheblich. Die Änderung führt dazu, dass sich die Kraftfahrzeugsteuer für die Halter dieser Fahrzeuge erhöht.

Das Umstellungsverfahren wird bis März 2006 andauern. Bis dahin werden die Halter der betroffenen Fahrzeuge Steuerbescheide erhalten, die nicht nur die im Voraus in den Monaten Januar bis April 2006 für den dann jeweils beginnenden Entrichtungszeitraum zu zahlende höhere Kraftfahrzeugsteuer festsetzen, sondern auch die Nachzahlung für die Zeit vom 1. Mai 2005 bis zum Beginn des nächsten Entrichtungszeitraumes erfassen, so abschließend
Dr. Walz.


Folgende Beispiele verdeutlichen die Auswirkung der Änderung:

1. Kleinbus mit Dieselmotor
Hubraum 2.370 cm³
verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht 2.810 kg
Schlüssel-Nr. Schadstoffverhalten 77
Jahressteuer bisher: 116 € (nach Gesamtgewicht)
Jahressteuer ab 1.5.2005: 656 € (nach Hubraum und Schadstoffverhalten)

2. Pick-up mit Doppelkabine und Dieselmotor
Hubraum 2.494 cm³
verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht 2.850 kg
Schlüssel-Nr. Schadstoffverhalten 53
Jahressteuer bisher: 116 € (nach Gesamtgewicht)
Jahressteuer ab 1.5.2005: 386 € (nach Hubraum und Schadstoffverhalten)

3. Geländewagen mit Dieselmotor
Hubraum 3.270 cm³
verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht 2.820 kg
Schlüssel-Nr. Schadstoffverhalten 00
Jahressteuer bisher: 116 € (nach Gesamtgewicht)
Jahressteuer ab 1.5.2005: 1.240 € (nach Hubraum und Schadstoffverhalten)

-Pressereferat-





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