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Re: tüv und wiederanmeldung

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Geschrieben von Dietmar aus SHG am 23. März 2006 21:27:58:

Als Antwort auf: tüv und wiederanmeldung geschrieben von jörg am 23. März 2006 18:09:06:

Hallo jörg,
wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist hast du auch keinen Fahrzeugschein wo der nächste Tüv-Termin eingetragen ist. Alte Tüvplakette vom Nummernschild abkratzen. Die neue wird auch erst bei der Zulassungsstelle aufgeklebt. Tüv zählt ab dem Tag der Vorführung bei der Prüfstelle. Habe ich so bei meinem Motorrad gemacht.
Gruß Dietmar





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