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es lebe die unbewiesene behauptung

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Geschrieben von jens_v am 18. November 2005 22:33:19:

Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuer Verbindliche Auskunft geschrieben von Norbert am 16. November 2005 18:58:05:

nun als beamter sollte man solch hingeworfene behauptungen beweisen können. das geht leider nicht. denn diese behauptung ist definitiv derzeit falsch.

ich empfehle mal folgende stellen in den einschlägigen verordnungen:

http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Reihen/Reihe1_2005_09.pdf
seite 3:
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- Die Fahrzeug- und Aufbauarten werden neuen Fahrzeugklassen zugeordnet. fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen u.a.) werden nicht mehr unter "Übrige", sondern unter "Pkw" aufgeführt. ...
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und

http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Verzeichnis_Systematisierung_Kraftfahrzeuge_Anhaenger_2005_.pdf

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(s. Richtlinie 2001/116/EG)
M1: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

M1 SA ......................Wohnmobil
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wer bei der jetzigen gesetzeslage entwarnung gibt, hat keine ahnung, ist verantwortungslos oder böswillig. oder weiß mehr als alle anderen in dieser republik. und dann freuen wir uns auf die beweise.

jens





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